Was die Bundestagsparteien aus dem Debakel der „Schuldenbremse“ lernen könnten
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, eine Aussetzung der Schuldenbremse setze eine tatsächliche Notlage voraus, und daher sei die Umwidmung von 60 Mrd.€ an Bundesmitteln, die aufgrund des COVID-Ausnahmezustands unter Umgehung der „Schuldenbremse“ als Bundesschulden aufgenommen, aber nicht genutzt worden waren, zur Nutzung als „Klimarettungsfonds“ nicht statthaft, wird die Bundesregierung von den Folgen der ursprünglichen aus dem Schäuble‘schen Buchhalterdenken der „Schwarzen Null“ geborenen Dummheit eingeholt, überhaupt eine solche Schuldenbremse einzuführen.