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Kucinichs privilegierte Resolution für die Absetzung von US-Vizepräsident Dick Cheney

[i]Zusammenfassung der Artikel [/i]

[i]für die Amtsenthebung des Vizepräsidenten Richard B. Cheney[/i]

Verfahren für eine Amtsenthebung gegen den Vizepräsidenten der USA, Richard B. Cheney, eingeleitet durch das Abgeordnetenhaus der USA, für im Amt begangene Verbrechen und Vergehen.

[i]Artikel I[/i]

Der Vizepräsident der USA, Richard B. Cheney, hat vorsätzlich den Nachrichtendienstprozeß manipuliert, um die Bürger und den Kongreß der USA irrezuführen, indem er eine Bedrohung durch irakische Massenvernichtungswaffen erdich-tete, um den Einsatz der Streitkräfte der USA gegen die irakische Nation zu rechtfertigen. Dies geschah auf eine Weise, in der die nationale Sicherheit und die Interessen der USA geschädigt wurden.

(1) Trotz aller Beweise des Gegenteils hat der Vizepräsident aktiv und systematisch die Bürger und den Kongreß der USA über eine vermeintliche Bedrohung durch irakische Massenvernichtungswaffen zu täuschen gesucht.

(2) Im Vorfeld der Invasion des Irak im März 2003 war der Vizepräsident im vollen Bewußtsein der Tatsache, daß keine legitimen Beweise für die Existenz irakischer Massen-vernichtungswaffen existierten. Der Vizepräsident setzte die Nachrichtendienste unter Druck, ihre Analysen zu verfälschen, um mit ihrer Hilfe die Bürger und den Kongreß der USA zu täuschen.

(3) Das Vorgehen des Vizepräsidenten verfälschte den Nationalen Nachrichtendienstbericht 2002, ein Dokument, das am 1. Oktober 2002 veröffentlicht und vom US- Kongreß im Vorfeld der Autorisierung der militärischen Intervention am 10. Oktober 2002 studiert wurde. Die Handlungen des Vizepräsidenten verhinderten die notwendige Zusammenführung der Tatsachen für den Nationalen Nachrichten-dienstbericht, was zu einer hohen Anzahl von abweichenden Meinungen technischer Experten in zwei Bundesbehörden führte.

Der Vizepräsident unterminierte die nationale Sicherheit der USA, indem er die Bühne für sowohl den Verlust von mehr als 3300 amerikanischen Soldaten und 650.000 irakischen Bürgern seit der Invasion sowie von etwa $500 Milliarden an Kriegskosten bereitete.

Darüber hinaus führten seine Handlungen zu einer verminderten Einsatzbereitschaft der US-Streitkräfte durch Überstrapazierung, mangelnde Ausbildung und mangelhafte Ausrüstung, zum Glaubwürdigkeitsverlust der USA in globalen Angelegenheiten und voraussichtlich jahrzehntelang andauernden, verheerenden Folgen der Invasion des Irak.

[i]Artikel II [/i]

Der Vizepräsident der USA, Richard B. Cheney, hat vorsätzlich den Nachrichtendienstprozeß manipuliert, um die Bürger und den Kongreß der USA über eine vermeintliche Beziehung zwischen dem Irak und Al-Kaida zu täuschen und somit den Einsatz der Streitkräfte der USA gegen den Irak zum Schaden der Sicherheitsinteressen der USA zu rechtfertigen.

(1) Trotz aller Beweise des Gegenteils hat der Vizepräsident aktiv und systematisch die Bürger und den Kongreß der USA über eine vermeintliche Beziehung zwischen dem Irak und Al-Kaida zu täuschen gesucht.

(2) Im Vorfeld der Invasion des Irak im März 2003 war der Vizepräsident im vollen Bewußtsein der Tatsache, daß keine legitimen Beweise für die Existenz einer Zusammenarbeit zwischen dem Irak und Al-Kaida existierten. Diese Tatsache wurde in mehreren offiziellen Dokumenten artikuliert.

[i]Artikel III [/i]

In seinem Verhalten als Vizepräsident der USA hat Richard B. Cheney gegen seinen verfassungsmäßigen Eid, sein Amt gewissenhaft auszuführen, und nach seinem Vermögen die Verfassung der USA zu schützen, bewahren und verteidigen, und gegen seine Pflicht, Sorge zu tragen, daß die Gesetze des Landes ausgeführt werden, dem Iran offen mit militärischer Gewaltanwendung gedroht, ohne daß es eine Bedrohung der USA gäbe. Angesichts der Tatsache, daß die USA bewiesenermaßen solche Drohungen ausführen können, unterminiert dies die nationale Sicherheit der USA.

(1) Ohne jeden Beweis für die Absicht oder die Fähigkeit des Iran, die USA anzugreifen, und trotz des Chaos, das die Invasion des Irak verursachte, drohte der Vizepräsident offen mit Gewaltanwendung gegen den Iran.

(2) Der Vizepräsident, der wiederholt und fälschlicherweise behauptete, spezifische und detaillierte Kenntnis über vermeintliche Massenvernichtungswaffen des Irak zu haben, ist sich zweifelsohne bewußt, daß der Iran für die USA keine Bedrohung darstellt.

(3) Der Vizepräsident ist im vollen Bewußtsein darüber, daß die Handlungen der USA gegenüber dem Iran die Welt destabilisieren.

(4) In den vergangenen drei Jahren hat der Vizepräsident wiederholt den Iran bedroht. Der Vizepräsident ist jedoch rechtlich durch die Verpflichtung der US-Verfassung, internationales Recht zu achten, welches Androhungen von Gewaltanwendung verbietet, gebunden. Artikel IV der US Verfassung sagt: „...alle Abkommen, die unter der Autorität der USA geschlossen werden, sollen das höchste Gesetz im Lande sein." Artikel II, Absatz 4 der Charta der UN sagt: „Alle Mitglieder werden in ihren internationalen Beziehungen darauf verzichten, gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit anderer Staaten Gewalt anzuwenden oder dieses anzudrohen." Der Artikel 51 beschreibt die einzige Ausnahme: „Nichts in der vorliegenden Charta soll das inhärente Recht auf individuelle oder gemeinsame Selbstverteidigung im Falle eines Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen einschränken. Der Iran hat die USA nicht angegriffen, daher ist jede Gewaltandrohung gegen den Iran illegal.

Die Täuschung der Bürger und des Kongresses der USA durch den Vizepräsidenten, die den Einmarsch im Irak ermöglichten, haben die Regeln der Diplomatie verändert, so daß die neuerlichen Angriffe gegen den Iran destabilisierend wirken und die nationale Sicherheit der USA schädigen.

In all diesem hat der Vizepräsident Richard B. Cheney gegen das Vertrauen in ihn als Vizepräsidenten gehandelt und die verfassungsmäßige Regierungsform unterwandert, was die Sache der Gesetzestreue und der Gerechtigkeit sowie die Interessen der Bürger der USA offensichtlich schädigte.

Daher ist Richard B. Cheney einem Amtsenthebungsverfahren zu unterziehen und seines Amtes zu entheben.

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