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Frankreich: Von "passiver" zu "aktiver" Euthanasie?

Zeitgleich zu den Milliarden Steuergeldern für Rettungspakete an bankrotte Banken, die aus der notwendigen Infrastruktur, den Sozialsystemen und vor allem dem Gesundheitssystem abgezogen werden, wird die Debatte über „aktive Sterbehilfe" bzw. „Euthanasie" losgetreten, nicht nur in den USA und Deutschland, sondern auch in Frankreich.

Am 18. Januar wird sich die Kommission für Soziale Fragen des französischen Senats treffen, um über ihren Bericht über Euthanasie zu diskutieren, damit schon ab dem darauffolgenden Dienstag über die Gesetzgebung diskutiert werden kann. Schon anhand der Abfolge von Titeln der bereits vorliegenden Gesetzesvorschläge sieht man genau das Problem, vor dem Helga Zepp-Larouche in Erinnerung an Dr. Leo Alexander und die Nürnberger Prozesse warnte. Er benutzte das Bild der „schiefen Ebene", auf der man abrutscht, wenn man sie einmal betreten hat.

Der erste Vorschlag vom Oktober 2008 wurde noch als „aktive Hilfe zum Freitod, der das Gewissen und den Willen dieser Person vollständig respektiert", von Senator Fouché, einem Senator von Präsident Sarkozys Partei UMP, vorgestellt. Der zweite Vorschlag vom Juli 2010 hieß nur noch „Aktive Sterbehilfe" und der dritte und bisher letzte Gesetzesvorschlag, der im Oktober 2010 vorgestellt wurde, ruft offen zur „freiwilligen Euthanasie" auf. Der Vorschlag stammt vom Abgeordneten Guy Fischer/ Kommunistische Partei.

Dieser letzte Gesetzestext ist ein Meisterstück Orwell'scher Sophisterei, der Platon aus dem Grabe aufwecken sollte. Zu allererst verweist der Text darauf, daß schon seit 2002 und einer weiteren Gesetzesänderung 2005, die von Jean Leonetti eingeführt wurde, das Recht auf passive Sterbehilfe bestehe, indem die Patienten sich der Fortführung lebenserhaltender Maßnahmen widersetzen können. Das sei aber unzureichend, da es ihnen nicht die Möglichkeit und die „Freiheit" gebe,  „den eigenen Tod wirklich selbst zu bestimmen".

Weiter heißt es,  die Praxis der terminalen Sedierung der Patienten und dem gleichzeitigen Flüssigkeitsentzug sei  „in Wirklichkeit schon eine Form der aktiven Euthanasie, was die Ärzte, zum großen Nachteil der Betroffenen, nicht zugeben wollen", die noch dazu sehr lange dauern könne. „Natürlich befriedigt diese Vorgehensweise das Verlangen des Patienten zu sterben, aber nicht sein rechtmäßiges Verlangen auf ein ruhiges, schnelles und würdiges Lebensende" (!) Wenn Ärzte weiterhin erlaubt sein soll, Euthanasie abzulehnen, dürfe diese Entscheidung aber „einen nicht mehr heilbaren Patienten nicht seines Grundrechtes berauben,  den Moment und die Bedingungen seines eigenen Todes zu wählen."

Ferner heißt es: „Wir glauben nicht, daß das Recht auf Euthanasie eine Verletzung des Hippokratischen Eides ist, sondern eher das Gegenteil: es stellt den Patienten in die Mitte des Wesens medizinischer Handlungen der Ärzte." Deshalb, so die Forderung, soll Frankreich nach dem Vorbild der Niederlande und Belgiens 2002 die "freiwillige Euthanasie" einführen. Artikel 5 des Gesetzesvorschlages sieht vor, daß dementsprechende Patientenverfügungen bei einem automatisierten Nationalregister hinterlegt werden sollen. Dessen Verwaltung soll durch eine 'Nationale Kommission zur Kontrolle der Praktiken freiwilliger Euthanasie' geschehen und gemeinsam vom Justiz- und Gesundheitsministerium gegründet werden.

[i][i]Lesen Sie dazu Helga Zepp-LaRouche: "Aufruf: Operation Nie wieder Euthanasie!"[/i] [i]http://www.bueso.de/node/9458 und helfen Sie mit, diesen weitestmöglich zu verbreiten![/i][/i]

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