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Rettet das Gemeinwohl: Atom-Moratorium ist verfassungswidrig

Das Blitzdekret der Bundeskanzlerin zur Abschaltung der ältesten deutschen Atommeiler wegen der angeblich "akut" notwendigen Neubewertung trifft auf prominenten juristischen Widerstand, vor allem, da es keine Gefährdung für die Bevölkerung gibt.

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sagte gegenüber dem Handelsblatt am 17. März: "Ein Moratorium ist denkbar, aber nur im Wege der Gesetzesänderung. Darüber kann es keinen Streit geben." Gefragt, ob ein Regierungsbeschluss wie dies Moratorium verfassungswidrig sei, sagte Papier: "Ja, so ist es. Ein Gesetz aussetzen kann im Übrigen das Bundesverfassungsgericht. Die Regierung aber mit Sicherheit nicht." Auch die Art und Weise, wie die Bundeskanzlerin die Bestimmungen im Atomgesetz auslegt, verurteilte Papier. "Entweder muss ein rechtswidriger Zustand bestehen. Das könnte man etwa annehmen, wenn und soweit das Laufzeitverlängerungsgesetz nicht gilt. Es gilt aber." Die zweite Alternative sei eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sachgüter, wie es im Gesetz heißt. "Dafür müsste aber eine solche konkrete Gefahr gegeben sein. Zumindest die bisherigen Einschätzungen der Atomaufsichtsbehörden widersprechen der Annahme einer konkreten Gefährdung."

So sieht es auch der Würzburger Rechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz, der  gegenüber  der Nachrichtenagentur dpa feststellte, die von der Bundeskanzlerin und dem Umweltminister zitierten Rechtsgrundlagen für ein Moratorium seine nicht gegeben: "Paragraph 19 Absatz drei Ziffer drei reicht definitiv nicht aus. Dazu müssten dringende Gefahren direkt  von den Kraftwerken ausgehen. Für eine Stilllegung wäre eine Gesetzesänderung  nötig, das gilt auch für eine befristete Stilllegung für drei Monate."  

Diese juristischen Aussagen sind von großer Bedeutung, falls die Stromwirtschaft - wie angekündigt -- gegen das Moratorium und das als Folge davon drohende Zwangsabschalten sämtlicher acht ältesten deutschen Atommeiler klagen wird. Das Moratoriumsdekret allein verursacht bereits Einnahmeverluste in Höhe von etwa einer halben Milliarde Euro für RWE und die übrigen Kernkraftbetreiber. Strompreiserhöhungen für die Verbraucher sind vorprogrammiert.

Hier bildet sich also für die Bundesregierung neben der verfassungswidrigen Euro-Rettungsschirm-Entscheidung eine weitere Front am Bundesverfassungsgericht, an der sie unter schweren Druck kommen kann.

Darauf warten sollte man allerdings nicht: Es geht darum, Deutschland jetzt gegen den endgültigen Vollzug eines neuen Morgenthauplans zu verteidigen! Das sog. Moratorium soll ja offenbar den Weg ebnen für den völligen Ausstieg aus der Kernenergie - zumindestens schwebt das dem Bundesumweltminister vor, der die Anhebung der Sicherheitsstandards so gestalten will, daß kein einziges AKW dem genügen würde. Die Frage stellt sich: für wen arbeitet Norbert Roettgen eigentlich? Für die Interessen der deutschen Bevölkerung offenbar nicht.

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