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Droht Obama ein Watergate?

Eine Gruppe von acht Abgeordneten aus dem amerikanischen Repräsentantenhaus, drei Demokraten und fünf Republikaner, hat am 15. Juni Klage beim Obersten Gerichtshof gegen Präsident Barack Obama und Verteidigungsminister Robert Gates wegen des nicht vom Kongreß autorisierten Krieges gegen Libyen eingereicht.

Die Kläger fordern das Gericht auf,

1.) klarzustellen, daß die Operationen in Libyen einen Kriegsfall gemäß Artikel 1 der Verfassung darstellen und dieser verfassungswidrig ist, solange der Kongreß keine Kriegserklärung beschlossen hat;

2.) festzustellen, daß die Politik des Präsidenten, den NATO-Vertrag zur Rechtfertigung von Kampfeinsätzen gegen Länder, die kein NATO-Land angegriffen haben, heranzuziehen, gegen die Verfassung verstößt;

3.) eine Verfügung zu erlassen, die es als verfassungswidrig erklärt, wenn der Präsident versucht, den NATO-Vertrag zur Abdeckung von Kriegseinsätzen gegen Länder, die kein NATO-Land angegriffen haben, heranzuziehen, ohne den vorgeschriebenen verfassungsmäßigen Weg einzuhalten und die notwendige Zustimmung des Kongresses einzuholen;

4.) eine Verfügung zu erlassen, die die Politik der Administration als verfassungswidrig erklärt, die aufgrund einer UN-Resolution die Verfassung außer Kraft setzt, um gegen ein Land wie Libyen Krieg zu führen, ohne die Zustimmung des Kongresses einzuholen;

5.) eine Verfügung zu erlassen, die es als verfassungswidrig erklärt, daß der Präsident zuvor vom Kongreß bewilligte Gelder zur Führung eines nicht erklärten Krieges unter Umgehung von Artikel 1 der Verfassung einsetzt; und

6.) eine einstweilige Verfügung zu erlassen, um alle oben genannte Verstöße zu beenden und die Einstellung aller militärischer Operationen in Libyen zu verfügen, solange der Kongreß keiner Kriegserklärung zugestimmt hat.

Bereits am 5. Juni hatte der bekannte republikanische Senator Richard Lugar in einem Beitrag für die [i]Washington Post[/i] Obama des Verfassungsbruches bezichtigt. Unter der Überschrift: „Der gefährliche Kurs der Obama-Administration in Libyen" geht Lugar auf den zentralen Aspekt der Verfassung ein:

„Die Gründerväter haben aus gutem Grund die Entscheidung, Krieg zu führen, in die Verantwortung des Kongresses gelegt: Es zwingt den Präsidenten, seine Gründe dem amerikanischen Volk im Detail vorzulegen, erlaubt eine tiefschürfende Debatte, in der diese Gründe ausführlich geprüft werden können und es hilft eine breite politische Unterstützung zu bekommen, wenn amerikanisches Blut und Geld in Feldzügen in Übersee aufs Spiel gesetzt werden. ... Einen Krieg zu beginnen, stellt das ernsthafteste Engagement unseres Landes dar. Deshalb ist es nicht einfach, die Zustimmung des Kongresses zu bekommen. Gerade weil es so schwierig ist, aus einem Krieg wieder herauszukommen, haben es die Gründerväter so schwierig gemacht, einen Krieg zu beginnen."

Lugars Artikel hat auch bei vielen Demokraten ein Umdenken bewirkt. So stimmte der demokratische Senator John Kerry Anhörungen zum amerikanischen Vorgehen in Libyen, die Ende dieses Monats im Auswärtigen Ausschuß durchgeführt werden sollen, zu.

„Ist Obama auf dem Weg, sein eigenes Watergate in Gang zu setzen?", kommentierte Lyndon LaRouche am Donnerstag die überparteiliche Revolte in Washington gegen den Präsidenten, der noch flagranter als Bush jun. die Verfassung und den War Powers Act verletze. Es sei der Anfang eines Prozesses, der durchaus Parallelen zu Nixons Watergate aufweise. Ironischerweise fiele das gerade in dieser Woche mit dem 40. Jahrestag der Veröffentlichung der Pentagon-Papiere zusammen. „Die Pentagon-Papiere waren das erste Puzzleteil, aus dem dann später Watergate entstand. Daniel Ellsberg hatte Recht [in seinem jüngsten Kommentar], daß Nixon vor Neid erblassen würde, wenn er sehen könnte, mit welcher augenscheinlichen Leichtigkeit Obama heute gegen zentrale Verfassungsgrundsätze verstößt. Jetzt sehen wir aber das parteiübergreifende Vorgehen, um der Verfassung wieder volle Geltung zukommen zu lassen. Und das, denke ich, kann sich als Anfang vom Ende von Obamas Präsidentschaft herausstellen."

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