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Amerikanischer Verfassungsrechtler fordert Impeachment von Obama

Der bekannte Jurist Francis Boyle von der Universität Illinois erklärte am 29. Oktober in einem [url:"http://www.larouchepac.com/node/20069"]Interview mit LPAC-TV[/url], warum er jedes Mitglied des Kongresses, das bereit sei, ein Impeachmentverfahren gegen Barack Obama einzuleiten, pro bono mit Rat und Tat unterstützen würde. Boyle hatte sich in vergangenen Jahren auch für ein Impeachment gegen George W. Bush eingesetzt.

Den Grund für ein Amtsenthebungsverfahren gegen den amerikanischen Präsidenten sehe er in den verschiedenen Verletzungen der amerikanischen Verfassung, insbesondere im Falle des Krieges gegen Libyen und der Ermordung amerikanischer Staatsbürger. In beiden Fällen sei Obama viel weiter gegangen als sein Vorgänger Bush. Bush habe seine präventiven Kriege, die gegen alle Standards verstoßen, die einst mit den Nürnberger Prozessen begründet wurden, als für die „nationale Verteidigung“ notwendig gerechtfertigt. Obama dagegen erkläre einfach jeden Staat, der nicht seinem Sinn von „Werten“ entspräche, zum Freiwild.

Von der Redakteurin Leandra Bernstein befragt, wo das alles hinführen möge, sagte Professor Boyle, daß Obamas Kurs auf einen 3. Weltkrieg hinausliefe. Wenn Obama demnächst gegen Syrien und dann Iran vorginge, würde er damit eine Kettenreaktion erzeugen, die in einem Weltkrieg münden wird.

Aus der „sehr langen Liste“ von Obamas Rechtsbrüchen unterstrich Prof. Boyle zwei Vergehen, die allein schon ausreichten, ein Impeachment in Gang zu setzen. „ Das erste ist die Ermordung mehrerer amerikanischer Staatsbürger im Jemen, das zweite der ungesetzliche Krieg gegen Libyen.“

Boyle betonte, daß die Tötung von Anwar al-Awlaki, seinen 16-jährigen Sohn und eines weiteren Amerikaners mit Hilfe von Drohnen eine „klare Verletzung des fünften Zusatzes der Amerikanischen Verfassung darstellt, der jedem Bürger ein gerechtes Verfahren zusichert. … Es unterminiert die gesamte Grundlage der Verfassung, wenn Obama einfach ohne jedwede Autorisierung eine Liste von Opfern erstellen kann, deren Ermordung er, wie jetzt geschehen, anordnet – und das sogar in der Annahme, es gäbe niemanden, dessen Zustimmung er einholen müßte.“

„Ich hoffe, daß alle Amerikaner, seien es Demokraten, Republikaner, Grüne, Sozialisten oder Kommunisten – ich selbst sehe mich als Unabhängigen - mir zustimmen, daß kein Präsident die Macht haben darf, einen amerikanischen Staatsbürger, aus welchem Grund auch immer, zu ermorden.“

„Der zweiten Impeachmentgrund“, sagte der Verfassungsrechtler, „ist der ungesetzliche Krieg gegen Libyen, der eine Verletzung der Kriegsermächtigungsklausel (War Powers Clause) der Verfassung sowie der Kriegsermächtigungsresolution von 1973 darstellt. …Wo das hinführen wird, wenn Obama nicht gestoppt wird, ist ziemlich klar. Wir könnten uns in einem Krieg gegen Syrien und/oder Iran befinden und diese Art von Krieg, insbesondere gegen Iran, könnte sich sehr schnell zu einem Dritten Weltkrieg entwickeln. Ich übertreibe nicht. Die Konsequenzen wären unkontrollierbar.“

[box:caption="(Quelle: Wikipedia)"]
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[td][h3]5. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika[/h3]

Niemand darf wegen eines Kapitalverbrechens oder eines sonstigen schimpflichen Verbrechens zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn auf Grund eines Antrages oder einer Anklage durch ein Großes Geschworenengericht. Hiervon ausgenommen sind Fälle, die sich bei den Land- oder Seestreitkräften oder bei der Miliz ereignen, wenn diese in Kriegszeit oder bei öffentlichem Notstand im aktiven Dienst stehen. Niemand darf wegen derselben Straftat zweimal durch ein Verfahren in Gefahr des Leibes oder des Lebens gebracht werden. Niemand darf in einem Strafverfahren zur Aussage gegen sich selbst gezwungen noch des Lebens, der Freiheit oder des Eigentums ohne vorheriges ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz beraubt werden. Privateigentum darf nicht ohne angemessene Entschädigung für öffentliche Zwecke eingezogen werden.

[h3]Original:[/h3]

No person shall be held to answer for a capital, or otherwise infamous crime, unless on a presentment or indictment of a Grand Jury, except in cases arising in the land or naval forces, or in the Militia, when in actual service in time of War or public danger; nor shall any person be subject for the same offence to be twice put in jeopardy of life or limb; nor shall be compelled in any criminal case to be a witness against himself, nor be deprived of life, liberty, or property, without due process of law; nor shall private property be taken for public use, without just compensation. [/td]
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