06131-237384info@bueso.de

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Deutsche Beteiligung an Kampfeinsätzen gegen Syrien illegal

In einer ausführlichen Stellungnahme zur Anfrage der LINKEN über die Rechtmässigkeit einer Beteiligung der Bundeswehr an Militärschlägen der Alliierten gegen die syrische Regierung komnt der Wissenschaftliche Dienst am 10.9.018 zum Ergebnis, daß eine Beteiligung Deutschlands "völker- und verfassungswidrig" wäre.  

https://www.bundestag.de/blob/568586/e979e0a7348409ce22153522087b3813/wd...

Darin heißt es u.a., "Vergeltungsschläge" gegen Syrien auf einen Chemiewaffeneinsatz der Assad-Regierung, etwa auf der Grundlage der britischen Argumentation von "humanitärer Intervention" ("Responsibility to Protect") und andere Rechtskonstrukte würden sich im Ergebnis als Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot gem. Art.2, 4 VN-Charta erweisen. 

Der Wissenschaftliche Dienst stellt fest: "Die Teilnahme Deutschlands an "einem völkerrechtswidrigen Militäreinsatz kann niemals verfassungskonform sein. Ein völkerrechtlicher Verstoß gegen das Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta, so unter 3.1.) schlägt über Art. 25 GG auch auf die verfassungsrechtliche Ebene durch..." Art. 25 GG ordnet die innerstaatliche Geltung des völkerrechtlichen Gewaltverbotes an. Laut Bundesverfassungsgericht sind deutsche Staatsorgane verpflichtet, "bindende Völkerrechtsnormen zu befolgen" und dürfen nicht " an einem Verstoß von Drittstaaten gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts (zu denen das völkerrechtliche Gewaltverbot nach Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta zählt) mitwirken."

Bereits am 18. 4.2018 hatte der Wissenschaftliche Dienst zu den völkerrechtlichen Implikationen der alliierten Militärschläge gegen Syrien am 14. April 2018 Stellung genommen. Darin hiess es, daß völkerrechtliche Repressalien, d.h. Gegenmaßnahmen in Form von militärischen 'Vergeltungsschlägen' gegen einen Staat grundsätzlich unzulässig seien.  (Gutachten WD 2-3000-048/18)

 

Werden Sie aktiv!

Die Bürgerrechtsbewegung Solidarität erhält ihre Finanzmittel weder durch staatliche Parteienfinanzierung noch von großen kommerziellen Geldgebern. Wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden,

deshalb brauchen wir Ihre Unterstützung!

JETZT UNTERSTÜTZEN