Die stellvertretende BüSo-Bundesvorsitzende Elke Fimmen, wandte sich dieser Tage mit einem Offenen Brief an das Präsidium des Bundesrates und die Ministerpräsident(inn)en der Länder, um sie aufzufordern, Schäubles „Gesetz zur Bankenabwicklung“ am kommenden Freitag im Bundesrat zu stoppen.
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Winfried Kretschmann
Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart
An den ersten Vizepräsidenten d. Bundesrates
Herrn Horst Seehofer
Die stellvertretende BüSo-Bundesvorsitzende Elke Fimmen, wandte sich dieser Tage mit einem Offenen Brief an das Präsidium des Bundesrates und die Ministerpräsident(inn)en der Länder, um sie aufzufordern, Schäubles „Gesetz zur Bankenabwicklung“ am kommenden Freitag im Bundesrat zu stoppen.
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Winfried Kretschmann
Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart
An den ersten Vizepräsidenten d. Bundesrates
Herrn Horst Seehofer
Ministerpräsident des Freistaats Bayern
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
An den zweiten Vizepräsidenten d. Bundesrates
Herrn Stephan Weil
Ministerpräsident des Landes Niedersachsen
Niedersächsische Staatskanzlei
Planckstr. 2
30169 Hannover
und an
Herrn Torsten Albig, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
Herrn Jens Böhrnsen, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen
Herrn Volker Bouffier, Ministerpräsident des Landes Hessen
Frau Malu Dreyer, Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz
Herrn Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
Frau Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen
Frau Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerpräsidentin des Landes Saarland
Frau Christine Lieberknecht, Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen
Herrn Matthias Platzeck, Ministerpräsident des Landes Brandenburg
Herrn Olaf Scholz, Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg
Herrn Erwin Sellering, Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Herrn Stanislaw Tillich, Ministerpräsident des Freistaates Sachsen
Herrn Klaus Wowereit, Regierender Bürgermeister von Berlin
Mainz, 28. Mai 2013
Offener Brief:
Warum das „Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen“ durch den Bundesrat abgelehnt werden muß
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie als Präsidium des Bundesrates und als Ministerpräsident(inn)en der Länder dringlich bitten, dafür Sorge zu tragen, daß der Bundesrat dem gerade im Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen“ seine Zustimmung verweigert.
Bevor nicht eindeutig geklärt ist, inwieweit das deutsche Gesetz den aktuellen Plänen der EU-Kommission für ein „bail-in“ einschließlich der Enteignung von Kundeneinlagen juristisch den Weg bereitet, während gleichzeitig das internationale Derivatekarussell im Namen der „Systemrelevanz“ geschützt wird, gebietet es die Verpflichtung auf das Gemeinwohl und das Grundgesetz, dieses Gesetz im Bundesrat zu stoppen.
Das Gesetz der Bundesregierung, das auf die kommenden europarechtlichen Regelungen hinweist, bezieht sich ausdrücklich auf die Richtlinien des Finanzstabilitätsrates (FSB) vom Oktober 2011 (Key Attributes) und den Entwurf einer „Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie“ der EU-Kommission vom Juni 2012. Als oberstes Ziel gilt dabei die Sicherung der Finanzstabilität, mittels des sog. „bail-in“ als Instrument zur Abschreibung beziehungsweise Umwandlung von Fremdkapital. Die EU-Richtlinie sieht vor, daß dafür Kundeneinlagen über 100.000 € herangezogen werden sollen, also genau das, was kürzlich am Beispiel Zypern vorexerziert wurde.
In den Erläuterungen der EU zur Direktive heißt es darüber hinaus, die Abwicklungsbehörde habe „die Möglichkeit, Verbindlichkeiten aus Derivaten“ bei der Anwendung des bail-in auszunehmen. Damit wird also die Möglichkeit geschaffen, Bankguthaben zu konfiszieren, während Derivatverbindlichkeiten nicht angetastet, sondern auf Kosten der Gläubiger weiter honoriert werden sollen!
Die EU-Kommission weist auf ihrer Webseite selbst darauf hin, daß es vorwiegend die in London ansässige International Swaps und Derivative Association Inc. (ISDA) war, die die Kommission über die Auswirkungen des Bail-in-Gesetzes auf den Derivatsektor beriet, wie schon zuvor die Kommission im März 2011 und das FSB im September 2011. Die ISDA argumentiert in ihren Ausführungen, daß es aufgrund der „Anzahl und Diversität der zugrundeliegenden Anlagen und Bezugswerte im Derivatdepot“ bei Derivattransaktionen viel zu schwierig sei, diese ins bail-in einzubeziehen. Im Vorstand der ISDA, die sich für „effektives Risikomanagement für alle Nutzer von Derivatprodukten“ einsetzt, finden sich die Vertreter aller internationalen Finanzinstitute, darunter Goldman Sachs, PIMCO, Deutsche Bank, Unicredit, UBS, BNP Parisbas, etc.
Wenn die Forderungen aus Derivatpositionen bei einer Reorganisation aufrechterhalten werden, während gleichzeitig Kundeneinlagen und andere Anlagen herangezogen werden können, um für den angerichteten Schaden aufzukommen, ist dies nichts anderes als eine Staatsgarantie für die Ausplünderung des Eigentums von Einlegern zugunsten der spekulativen Finanzinteressen, die die Finanzkrise erst verursacht haben! Man rechne durch, was das im Fall einer Schieflage der Deutschen Bank bedeuten würde, deren Derivatverbindlichkeiten sich auf die astronomische Summe von 70 Billionen $ belaufen sollen.
Im deutschen Gesetz heißt es unter dem Punkt: „Erstellung eines Abwicklungsplanes“ bezüglich der dabei angewandten Grundsätze in § 47 f(a) 4: „Nach den Anteilsinhabern sollen die Gläubiger des in Abwicklung befindlichen Instituts nach Maßgabe der Regelungen des §§ 48 a bis 48 s die Verluste tragen, soweit dies mit den in Absatz 2 genannten Abwicklungszielen vereinbar ist“. Unter den weiteren Abwicklungszielen wird erst unter dem letzten Punkt 5 der „Schutz der Gelder und Vermögenswerte der Kunden“ genannt.
Das Gesetz definiert als oberstes Abwicklungsziel, eine Gefährdung des Finanzsystems zu vermeiden. So hieß es in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf, nur das „primäre Abwicklungsziel“, also „die Vermeidung einer Systemgefährdung oder deren erleichterte Beseitigung“ erlaube gegebenenfalls „Eingriffe in geschützte Rechtspositionen des Kreditinstituts und seiner Eigentümer und Gläubiger.“
Aber was ist „systemrelevant“? Die Realwirtschaft und das Wohlergehen der Bevölkerung oder der Schutz globaler derivativer Spekulationsinstrumente, deren zerstörerische Sprengkraft mittlerweile hinlänglich bekannt sind? Und was geschieht, wenn man um jeden Preis bankrotte Finanzinstitute retten will, zeigen die Auswirkungen dieser Politik auf Leben und Gesundheit der Bevölkerung in Südeuropa.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darüber informieren, daß jetzt in den USA das ursprüngliche von Präsident Roosevelt eingeführte Trennbankensystem „Glass-Steagall“-Gesetz“ im Repräsentantenhaus und Senat vorliegt. Es ist das genaue Gegenteil des „bail-in“: die ausstehenden, wertlose Derivate-Kontrakte werden gestrichen, während die Ersparnisse der Bürger, die Renten, die Realwirtschaft und die Infrastruktur geschützt werden.
Das sollte der Weg sein, den wir auch in Deutschland und in Europa einschlagen müssen. Ansonsten werden wir angesichts des immer instabileren Zustand des Weltfinanzsystems in Kürze einen völligen Kollaps von Realwirtschaft, Steuereinnahmen und der Zerstörung aller Sozialsysteme, die nach dem 2. Weltkrieg mit so viel Mühe aufgebaut wurden, erleben, nur um das unhaltbare „System“ der globalen Derivat- und Spekulationsverflechtung zu retten, das ohnehin nur durch die gefährliche Liquiditätsschöpfung der Zentralbanken aufrechterhalten wird. Diese Politik kostet Menschenleben!
Es liegt in Ihren Händen, die Bevölkerung, das Gemeinwohl und die Verfassung vor dem Zugriff privater Finanzinteressen zu schützen.
Für weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung.
Hochachtungsvoll
Elke Fimmen
– für den Bundesvorstand der Bürgerrechtsbewegung Solidarität –