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Brüssel löste 2015 bewußt italienische Bankenkrise aus

In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde kürzlich festgestellt, daß die Europäische Kommission rechtswidrig handelte, als sie 2015 eine Bankenrettung in Italien ablehnte und dadurch frühzeitige Bail-in-Maßnahmen als einzige Alternative nach dem EU-Recht erzwang. Die Entscheidung löste damals eine allgemeine Anleihenkrise aus und hatte letztendlich zur Folge, daß der Kapitalwert des italienischen Bankensystems um 60% verfiel.

Der italienische Bankenverband hat angekündigt, daß er die Kommission, falls sie nicht Berufung einlegt, auf bis zu 13 Mrd.€ Schadensersatz verklagen wird. Die italienische Regierung erwägt einen ähnlichen Schritt.

Ein Rückblick auf die Fakten: 2014 wurde eine Regionalbank in den Abruzzen, Tercas, durch die Interbanken-Einlagenversicherung FITD gerettet. Einige Monate später, 2015, entschied die EU-Kommission (konkret Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager), die Rettungsaktion sei illegal gewesen, und die Gelder mußten zurückgegeben wurden. Danach wurde der Einsatz der FITD für Bankenrettungsaktionen ganz verboten, so daß die Regierung bei vier Banken - Banca Etruria, Carife, Banca Marche und Carichieti - mit einem „Bail-in“ Sparer und Anteilsinhaber enteignen mußte.

Der damalige staatliche Insolvenzverwalter der betroffenen Banken, Roberto Nicastro, erklärte in einem Interview mit Corriere della Sera am 22. März, die Entscheidung der Kommission habe „aus einer begrenzten Krise eine systemische Krise gemacht. Die Abwertung der notleidenden Kredite der vier Banken auf 17% ihres Nominalwerts übte Druck auf das gesamte System aus und beschleunigte die Krise anderer Finanzinstitute - von den venezianischen Banken bis zu Monte dei Paschi... Die vier Banken waren in Italien weniger als 1% des gesamten Bankensektors wert. Trotzdem blockierte diese Episode in der folgenden Periode die Ausgabe von Anleihen für das gesamte System.“

Der Europäische Gerichtshof entschied am 21. März, daß eine Rettungsaktion des von den italienischen Banken finanzierten privaten Fonds FITD keine „staatliche Beihilfe“ und somit vollkommen legal war und erklärte die Entscheidung der Kommission für ungültig.

 

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