Trotz zahlreicher kritischer Stimmen und zunehmender öffentlicher Proteste hat der Bundesrat am 23. Mai den Lissabon-Vertrag ratifiziert—ein makabrer Akt, weil ausgerechnet am deutschen Verfassungstag die weitgehende Außerkraftsetzung derselben Verfassung, wie sie der neue EU-Vertrag bringt, beschlossen wurde. Immerhin enthielt sich das Bundesland Berlin der Stimme, weil der Koalitionspartner der SPD, die Linkspartei, den Lissabonn-Vertrag ablehnt und weil für strittige Ansichten unter den Koalitionspartnern ein neutrales Stimmverhalten im Bundesrat gilt. Wenigstens eins der 16 deutschen Bundesländer steht somit nicht hinter dem Lissabon-Projekt.
Bayern, das ansonsten dem Vertrag zustimmt und ihn mitratifiziert hat, hat zumindest so viel von der Proteststimmung in der Bevölkerung mitbekommen, daß Ministerpräsident Beckstein sich im Bundesrat veranlaßt sah, einen Zusatz zur Ratifizierung einzubringen, mit dem eine Hürde für alle Versuche, aus Europa einen „Superbundesstaat“ zu machen, errichtet werden sollte. Beckstein kam damit aber nicht durch, und wenn es ihm wirklich ernst damit gewesen wäre, hätte er den Vertrag erst gar nicht ratifiziert.
Abgesehen von den verschiedenen Protestbewegungen, die sich gebildet haben (BüSo, attac, gewerkschaftliche Kreise und andere), geht der Widerstand gegen den Vertrag nun vor dem Bundesverfassungsgericht weiter: gleich nach der Ratifizierung im Bundesrat wurden dort Klageschriften eingereicht von der Linkspartei und der Ökologisch-Demokratischen Partei sowie eine dritte Klage vom CSU-Bundestgsabgeordneten Gauweiler in Zusammenarbeit mit Prof. Schachtschneider. Vermutlich hat Beckstein bei seinem erwähnten Vorstoß im Bundesrat auch an seinen Parteikollegen Gauweiler gedacht und an den Wirbel, den dessen Klage noch auslösen kann.
Solange die Klagen beim Verfassungsgericht verhandelt werden, kann der Bundespräsident nicht seine Unterschrift unter den Vertrag setzen – der Vertrag ist also offiziell noch nicht ratifiziert. Diesem rechtlichen Schwebezustand in Deutschland schenkt man in Irland, dessen Bevölkerung laut jüngsten Umfragen mit großer Mehrheit nicht für den Lissabon-Vertrag ist, ebenso große Beachtung wie der Lage in Tschechien, wo der Senat (der tschechische Bundesrat) den Vertrag zur verfassungsrechtlichen Prüfung an den Obersten Gerichtshof überwiesen hat. Damit ist dort der Ratifizierungsprozeß bis auf weiteres unterbrochen. Interessanterweise erklärte auch der tschechische Europaminister gerade, die tschechische Regierung bereite sich für ihre EU-Präsidentschaft (ab 1. Januar 2000) auf beide Szenarien – Europa mit und ohne Lissabon-Vertrag – vor.