Anna Rathert, Bundestagsabgeordnete der AfD, hatte im Mai gemeinsam mit anderen AfD-Abgeordneten eine Anfrage an das Bundeskanzleramt gerichtet, ob dieses vor dem Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines Informationen von ausländischen Geheimdiensten erhalten habe und, falls ja, warum keine Maßnahmen zum Schutz der Pipelines ergriffen worden seien.
Die Bundesregierung „antwortet“ nun, indem sie eine Beantwortung ablehnt. „Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Fragen aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen.“ Rathert interpretiert die Nichtbeantwortung als Zeichen dafür, dass die Bundesregierung offenbar etwas zu verbergen habe.
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Quelle: eirna.de