Am 30. Mai stimmte das französische Parlament nach einer sehr langen und hitzigen Debatte im Land mit 305 zu 199 Stimmen für ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe für französische Staatsbürger über 18 Jahren, die unter „ständigen körperlichen oder psychischen“ Schmerzen leiden. Einige Parlamentarier plädieren sogar dafür, auch die Sterbehilfe für Minderjährige und Menschen mit psychischen Problemen einzubeziehen, aber dies wurde aus der schließlich verabschiedeten Fassung gestrichen. Der Gesetzentwurf wird nun an den französischen Senat weitergeleitet, der sich voraussichtlich im September nach der Sommerpause mit ihm befassen wird.
Nach dem von der Nationalversammlung verabschiedeten Gesetz hat der Arzt, sobald der Patient ihm mitteilt, daß er sein Leben beenden möchte, nur 15 Tage Zeit, um ein Gremium aus „sozialen und beruflichen Experten” zusammenzustellen, das den Fall prüft und ein Rezept ausstellt, mit dem der Patient Zugang zu einer tödlichen Substanz erhält, die ihm sein Apotheker gesetzlich abgeben muß. Jede Behinderung des Zugangs zur Sterbehilfe - auch durch Desinformation - könnte mit zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 30.000 Euro geahndet werden. (In vielen europäischen Ländern sind die Gesetze zur Euthanasie oder Sterbehilfe sogar noch weniger restriktiv.)
Solidarité et Progrès und viele andere Kritiker der neuen Gesetzgebung weisen darauf hin, daß Patienten in Frankreich in der Regel mehrere Wochen, oft sogar mehrere Monate auf einen Termin bei einem Facharzt warten müssen. Vor diesem Hintergrund kann die Festlegung einer Frist von 15 Tagen zwischen Antragstellung und möglichem Tod als Anreiz für Menschen mit starken Schmerzen oder psychischen Leiden angesehen werden, Selbstmord zu begehen, anstatt sie zur Suche nach anderen Lösungen zu ermutigen, die zwangsläufig kostspieliger sind.
Und diese finanzielle Überlegung ist ein entscheidender Faktor, insbesondere für Gesetzgeber, die unter enormem Druck stehen, die Haushaltsdefizite in allen Bereichen zu reduzieren. Wie wir wissen, diente die Hilfe zum Sterben „aus freiem Willen“ in der Vergangenheit nur allzuoft als „barmherziger“ Vorwand, um sogenannte „nutzlose Esser“ loszuwerden.
Jacques Cheminade, Präsident von S&P, sagte zu dem Gesetzentwurf scharf, aber sehr treffend: „Der Gesetzentwurf gibt vor, die Voraussetzungen für ein Sterben in Würde zu schaffen. In einer Welt, die uns in einen Krieg aller gegen alle führt, besteht die eigentliche Herausforderung für jeden politischen Führer hingegen darin, den Menschen das Recht und die Mittel zu einem Leben in Würde zu garantieren. Die aktuelle Debatte ist daher von Grund auf falsch und spiegelt die vorherrschende Kultur des Todes wider.“
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