Geplantes Geheimdienstgesetz: von der Informationssammlung zur Gedankenpolizei

21.07.2026
Geplantes Geheimdienstgesetz: von der Informationssammlung zur Gedankenpolizei klaus 21.07.2026

Der bekannte deutsche Blogger Norbert Haering hat den Entwurf des Geheimdienstgesetzes in einer Kolumne vom 14. Juli auf seinem Blog besprochen und ihn als tiefgreifende Veränderung charakterisiert, die darauf abzielt, die in- und ausländischen Geheimdienste von Aufklärungs- in Eingriffsbehörden umzuwandeln, „was laut Bundesverfassungsgericht der Intention des Grundgesetzes widerspricht“.

Haering wirft Dobrindt vor: „Mit seinem in das sommerliche Aufmerksamkeitsloch geworfenen Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Nachrichtendienste schafft Innenminister Alexander Dobrindt die Grundlage dafür, Parteien und Publizisten, die Narrative der Regierung, der EU oder der NATO angreifen, mit geheimdienstlichen Mitteln auszuforschen und zu bekämpfen.“ Nach dem geplanten §60 Bundesverfassungsschutzgesetz soll es Haering zufolge zu den Befugnissen der Geheimdienste gehören, „Beteiligte“ mit falschen Informationen zu versorgen oder Informationen zu verfälschen.

Dabei solle es um die Abwehr terroristischer Gewalttaten oder sicherheitsgefährdender Tätigkeiten für eine fremde Macht gehen, aber, so Haering, „so restriktiv wie sie klingen sollen, sind sie laut Begründung des Gesetzentwurfs (zu §60 Abs. 3 Nr. 2) aber nicht. Es genügt, wenn eine ausländische Macht (mutmaßlich) systematisch mit ,Einflussoperationen, die die demokratische Willensbildung verdeckt manipulieren‘, in Deutschland aktiv ist. Dann kommt es nicht darauf an, ob ein Publizist, der Regierungs- oder NATO-kritisches veröffentlicht, dies unter ausländischem Einfluss tut. Damit er ,Beteiligter‘ ist, genügt es, wenn sein Wirken den ausländischen Propagandakriegern nutzt und von diesen entsprechend verwendet wird.“

Auch die Gefährdung „besonders gewichtiger Rechtsgüter“ – wie unter anderem „die freiheitliche demokratischen Grundordnung“ und „die Sicherheit der Europäischen Union und der internationalen Organisationen, denen die Bundesrepublik Deutschland angehört“, sei schnell festgestellt. Besonders oft werde die NATO im Gesetzentwurf genannt. „Wann deren Sicherheit gefährdet ist, bestimmt die NATO selbst. Da sie sich im Propagandakrieg mit Russland befindet, braucht es dafür nicht viel.“

Es brauche also wenig, „damit der Verfassungsschutz einen kritischen Publizisten nicht nur ausforschen darf, sondern ihn auch durch Zuspielen von Falschinformationen in die Irre führen und desavouieren darf. Das gleiche gilt für Mitglieder von Parteien, die der EU oder der NATO kritisch gegenüberstehen und, wie aktuell AfD und BSW, kampagnenhaft als 5. Kolonne Moskaus dargestellt werden.“

Schon die Ermittlung selbst könne für die Betroffenen weitreichende Folgen haben. „Fragt der Verfassungsschutz bei der Bank nach Kontodaten, ist die Kontokündigung für das betroffene Medium oder den Publizisten oft nicht weit. Die Anfrage zum Anlass dafür zu nehmen, ist den Banken zwar ausdrücklich verboten. Aber sie müssen eine Kontokündigung nicht begründen. Ohnehin ist es ihnen verboten, den Betroffenen über die Anfrage zu informieren.“

Das Gesetz würde es dem Auslandsgeheimdienst BND (Bundesnachrichtendienst) ermöglichen, dem Verfassungsschutz angebliche Beweise dafür zu liefern, dass hinter einer untersuchten Person oder Institution die Hand Russlands usw. stecke. Die Inszenierung eines Verfahrens gegen jemanden sei daher vorprogrammiert.

Haering schließt: „Die freiheitlich demokratische Grundordnung kann man mit derartigen freiheits- und demokratiefeindlichen Gesetzen, Begründungen und Maßnahmen unmöglich verteidigen. Damit schafft man sie ab.“

Quelle: eirna.de

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