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Hedge Fonds: DGB-Chef Sommer fordert verbindliche Regulierung

Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer erklärte am Mittwoch in Berlin anläßlich des G8-Themas Hedgefonds und der geplanten deutschen Regulierung von privaten Equityfonds:

"Seitdem die Gefahren für Wirtschaft, Finanzmärkte und Beschäftigung, die von den international agierenden Private Equity und Hedge Fonds ausgehen, immer deutlicher, aber auch immer realistischer wurden, drängt der DGB darauf, diese Probleme durch staatliches und international verbindliches Handeln in den Griff zu bekommen. In diesem Zusammenhang hat die Hans-Böckler-Stiftung in Abstimmung mit dem DGB Herrn Prof. Voth um ein Gutachten gebeten, das machbare Wege zur Regulierung aufzeigt. Das ist schwierig angesichts der inzwischen für alle offenkundigen Widerstände aus Washington und London. Aber ich bin sicher: Wenn das erste Schwergewicht unter diesen Investmentfonds pleite macht, und als Folge die Finanzmärkte in die Knie gehen und Wachstum und Beschäftigung schweren Schaden nehmen, spätestens dann werden die USA zum Vorreiter einer internationalen Regulierung.

Soweit allerdings sollten wir es nicht kommen lassen. Wir müssen vorher handeln. Und dabei können wir uns nicht auf freiwillige Verhaltensregeln der Fonds beschränken. Man kann ja schlecht die Täter zu Polizisten umfunktionieren. Prof. Voth hat Ihnen die Risiken von Hedge Fonds und Private Equity-Engagements sowie deren mögliche Bekämpfung aus seiner Sicht dargestellt. Die Gewerkschaften in Deutschland, Europa und weltweit werden mit diesen Problemen zunehmend konfrontiert - z.B., wenn von Private Equity aufgekaufte Firmen pleite gehen und viele Menschen bis weit hinein in die Zulieferindustrie ihre Jobs verlieren. Das passiert immerhin bei fast 25 Prozent aller Aufkäufe.

Wir können auch nicht hinnehmen, dass andere Fondsarten - übrigens auch die Banken - zu Recht strengen Regulierungen unterworfen sind, während Hedge Fonds und Private Equity-Firmen praktisch unkontrolliert weltweit agieren können. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass die Bundesregierung dieses Thema auf die Tagesordnung des G8-Gipfels gesetzt hat und eine bessere nationale Regulierung von Private Equity noch in diesem Jahr in Deutschland plant. Wir haben ihr dafür auch die Studie von Prof. Voth rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Leider ist absehbar, dass in Heiligendamm bei diesem Thema nichts herauskommt, was die Finanzinvestoren aufgrund verbindlicher internationaler Regeln zwingt, von ihnen ausgehende Risiken künftig weitgehend zu unterlassen. Umso stärker hoffen wir, dass die Private-Equity-Gesetzgebung in Deutschland gelingt und Vorbild und Ansporn für notwendige weitergehende internationale Regulierungen wird.

Das ist aus unserer Sicht eine unerlässliche Beschäftigungssicherung. Was hilft der erfreuliche Beschäftigungsaufbau in Deutschland, wenn er durch rigorose Finanzinvestoren anschließend wieder zunichte gemacht wird. Diese Gefahr ist nicht mehr von der Hand zu weisen, nachdem sich offenbar immer mehr Private-Equity-Unternehmen auch für mittelständische Unternehmen interessieren, die ja bekanntermaßen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sind. Aber nicht nur bei vielen Belegschaften, sondern zunehmend auch bei den Managern und Vorständen geht die Angst vor einem Aufkauf durch Private Equity oder Hedge Fonds um. Deshalb fordere ich die Unternehmensverbände auf - allen voran den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) - gemeinsam mit uns für eine bessere Regulierung auf nationaler und internationaler Ebene zu werben.

Wir haben noch kein abschließendes Konzept, sehr wohl aber konkrete Überlegungen. Für
den DGB wären folgende Maßnahmen bei Private Equity sinnvoll:
1. Ausweitung der Informations- und Beteiligungsrechte bei Unternehmensübernahmen (Übernahmerichtlinie, Erweiterung der Kataloge bei §§106 Abs.3 und §111 BetrVG.).
2. Gesetzliche Beschränkung der Kreditfinanzierung von Unternehmenskäufen. Im Rahmen eines Basel III sollten die Kreditvergabe und die Eigenkapitalanforderungen an die PE-Industrie restriktiver ausgestaltet werden.
3. Das Gleiche gilt für die gesetzliche Beschränkung von kreditfinanzierten Sonderausschüttungen (z.B.: Sonderdividenden).
4. Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Fremdfinanzierungskosten (z.B.: durch die Zinsschranke). Darüber hinaus sollten Veräußerungsgewinnen wieder besteuert werden. Zudem sollten europaweit die Möglichkeiten zur steuerlichen Verlustverrechnung eingeschränkt werden.
5. Ein Doppelstimmrecht für Aktionäre, und/oder die Bindung des Stimmrechts an die Haltedauer. Auch dies ist ein Schutz vor aggressiven Investorenstrategien. (Gilt auch für Hedge Fonds).
6. Beschränkung des Rückkaufs aller ausstehenden Aktien (z.B.: weniger als 5%).
7. Anlagegrenzen in alternative Finanzinvestments
für Pensionsfonds und Versicherungen (Gilt auch für Hedge Fonds).
8. Verbindlicher Verhaltenskodex für die Branche (Gilt auch für Hedge Fonds).
Unsere Überlegungen zu Hedge Fonds sind:
1. Kredite an Hedge-Fonds sollten an erhöhte Mindestkapitalanforderungen geknüpft werden. Dies würde den Aufbau von Schuldenpyramiden erschweren.
2. Hedge Fonds müssen zu bestimmten Stichtagen Auskunft über ihre Vermögens- und Eigentümerstruktur sowie über ihre Geschäftspolitik (Handelspositionen) geben. Wer diese Transparenzpflichten verletzt, sollte höhere Kapitalkosten tragen müssen.
3. Die Praxis der Wiederbeleihung von durch Hedge Fonds hinterlegten Sicherheiten muss abgeschafft werden.
4. Verstärkte Informations- und Aufklärungspflichten der Hedge-Fonds gegenüber ihren Anlegern.
5. Kein Stimmrecht bei Aktienleihe. (Bei Leerverkäufen leihen sich Hedge Fonds Aktien. Sie können dann die Stimmrechte der geliehenen Aktien ausüben. Die Fonds können diese Stimmrechte für einen aggressiven Investorenaktivismus nutzen.)
6. Konsequente Besteuerung von Hedge-Fonds-Erträgen.
7. Besserer rechtlicher Schutz vor feindlichen Übernahmen."

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