Heusgen: Deutschland könnte wegen Beihilfe zum Völkermord in Gaza verurteilt werden

18.09.2025
Heusgen: Deutschland könnte wegen Beihilfe zum Völkermord in Gaza verurteilt werden root 18.09.2025

In einem Interview mit der Berliner Zeitung vom 14. September hat der ehemalige Vorsitzende der Münchner Sicherheitskonferenz, Christoph Heusgen, Bundeskanzler Friedrich Merz kritisiert, der es ablehne, Netanjahu von deutschen Strafverfolgungsbehörden verhaftet zu lassen, obwohl der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten erlassen hätte.  Merz hatte sich bereits im Februar gegen eine Verhaftung Netanjahus ausgesprochen, sollte dieser Deutschland besuchen. Heusgen weist darauf hin, der Internationale Strafgerichtshof sei Teil der historischen Abfolge der Nürnberger Prozesse und Deutschland als Unterzeichner des Römischen Statuts könne sich seiner rechtlichen Verpflichtung zur Vollstreckung des Haftbefehls nicht entziehen.

„Der Internationale Strafgerichtshof ist von Deutschland mitinitiiert worden. Seine Vorgeschichte sind die Nürnberger Prozesse. Mit der Unterzeichnung des Römischen Statuts hat sich Deutschland verpflichtet, einen ausgestellten Haftbefehl umzusetzen. Unser Land hat also eine historische und völkerrechtliche Verpflichtung, dies zu tun…

Der Internationale Gerichtshof hat festgestellt, dass in Gaza die Gefahr eines Genozids besteht. Israel hat die Auflagen des IGH wie zum Beispiel wirksame Maßnahmen zur Lieferung humanitärer Hilfe

nicht umgesetzt. Im Gegenteil: Menschen verhungern. Es besteht also die reale Gefahr, dass Deutschland, wenn es Waffen liefert, die in Gaza eingesetzt werden, wegen Beihilfe zum Genozid verurteilt wird. Das wäre verheerend.“
Heusgens Äußerungen verdienen besondere Beachtung, da er ansonsten ein überzeugter Geopolitiker ist und ihm nicht vorgeworfen werden kann, er sei pro-palästinensisch.

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