Nach Karlsruher Entscheidung: Chancen für die Verteidigung der Souveränität Deutschlands

02.07.2009
Nach Karlsruher Entscheidung: Chancen für die Verteidigung der Souveränität Deutschlands admin 02.07.2009

Nachdem zuerst jede Seite ihre Zufriedenheit über die Entscheidung des Bundesverfassugnsgerichts ausdrückte, tritt jetzt bei den Befürwortern des Lissabon-Vertrages Ernüchterung zutage. Die Bedingungen, die das Gericht für die Gültigkeit des Vertrags in Deutschland definiert hat, schwächen diesen in wesentlichen Teilen ab.

Das Gericht entschied u.a. Beschränkungen der Flexibilitätsklauseln des Vertrages, in denen ein Automatismus eingebaut ist, der über jede demokratische und parlamentarische Regel der Nationen Europas hinwegginge. Es legte ferner fest, daß substantielle Veränderungen europäischer Politik, die zentrale Angelpunkte der deutschen Verfassung betreffen, jeweils ausdrücklich von den deutschen staatlichen Organen gebilligt werden müssen. Außerdem kann, so das Gericht, die Souveränität Deutschlands als Nationalstaat nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der deutschen Bevölkerung an die EU übertragen werden. Das aber setze die Abhaltung eines Referendums nach § 146 GG voraus.

Es ist klar, daß die Kläger genauestens darauf achten werden, daß die vorgeschriebenen Änderungen sich im Begleitgesetz des Bundestages genau wiederfinden. Ansonsten stehen wiederum Klagen an. Es wird von der Qualität deutscher Politiker und Bundestagsabgeordneter abhängen, ob nach diesem Urteil die deutschen Interessen auch wirklich verteidigt werden. Ein Grund mehr, dafür zu sorgen, daß die BüSo im September in den Bundestag kommt!

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