In einem Interview, das in der Wochenzeitung Neue Solidarität vom 8. Juli erschien, erklärte der Anwalt des Hauptklägers gegen den Lissaboner Vertrag vor dem Bundesverfassungsgericht, Prof. Dietrich Murswiek, warum es „ganz falsch" sei, zu behaupten, daß das Urteil des Gerichts vom 30.6. eine Unterstützung für den Lissaboner Vertrag darstelle.
Faktisch habe das Gericht den Inhalt des Vertrages geändert, erklärte Prof. Murswiek, der den Abg. Dr. Peter Gauweiler in dessen Klage vertreten hatte. „Das ist eine Eingrenzung des Vertrages. Im Grunde genommen gibt das Verfassungsgericht dem Vertrag teilweise einen anderen Inhalt." Wenn mehrere Interpretationen des Vertrages möglich seien, so habe das Gericht geurteilt, „nur die eine Auslegungsmöglichkeit, nämlich diejenige, die den europäischen Organen weniger Kompetenzen gibt, und mehr Kompetenzen auf der nationalen Ebene läßt, nur diese enge Auslegungsmöglichkeit ist die richtige, und nur diese kann von Deutschland akzeptiert werden."
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