Ein Jahr nach der Bundestagswahl zieht das BSW vor das Bundesverfassungsgericht: am 18. Februar soll der Antrag auf Neuauszählung aller Stimmen in Karlsruhe eingereicht werden. Die Partei hat dazu am Montag eine Pressekonferenz abgehalten. Hier findet man ein Video der Pressekonferenz.
Das BSW war bei der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 laut amtlichem Endergebnis mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Bundesweit fehlten 9.529 Stimmen. Das BSW geht von Zählfehlern aus, wie sie in eigenen Nachzählungen nachweisen konnte und davon, dass sie eigentlich mit 35 Abgeordneten im Parlament vertreten sein müsste.
Bei der Klärung dieser Frage geht es in der Tat nicht um Kleinkrämerei, sondern um grundlegende Fragen der Demokratie und Verlässlichkeit von Wahlergebnissen. Deshalb ist die Klage sehr zu begrüssen.
Mehr zu rechtlichen Bewertung und den Chanccen beim Bundesverfassungsgericht findet man hier.
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