Klagen gegen Großbanken: Zeit für eine Pecora-Kommission!

15.02.2011
Klagen gegen Großbanken: Zeit für eine Pecora-Kommission! admin 15.02.2011

Die Arroganz und kriminelle Energie der Großbanken zeigt sich deutlich bei einem Gerichtsverfahren in Deutschland, das die Hygienepapier-Firma Ille gegen die Deutsche Bank angestrengt hat und das jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wird. Die Bank hat das Zinsswap-Geschäft, gegen das Ille klagt, auch mit hunderten anderen Unternehmen und Kommunalverwaltungen abgeschlossen. Ille hat bei dem Geschäft  500 000 Euro verloren und wirft der Bank vor, beim Vertragsabschluß 2005 nicht ausreichend vor den Risiken gewarnt zu haben.

Wenig überraschend ist die Tatsache, daß die berüchtigte Kanzlei Freshfield , die zum Londoner "Golden Circle" von Kanzleien gehört und an einer Reihe von Finanzgesetzen der Bundesregierung mitgeschrieben hat, Rechtsvertreter der Deutschen Bank in dem Verfahren ist. Bei der Bank bestand ein klarer Interessenkonflikt, weil sie an beiden Seiten des Geschäfts beteiligt war – als Anlageberater und gleichzeitig als Swapverkäufer. Der BGH-Senatsvorsitzende Ulrich Wiechers äußerte, bei der Beratung müsse sich eine Bank „allein am Kundeninteresse" ausrichten.

Als Illes Anwalt aus einem internen Memorandum der Bank zitierte, wonach Mitarbeiter den Vertrag so gestalten sollten, daß es „aller Wahrscheinlichkeit zu einem Verlustgeschäft für den Kunden" werde, verlegte sich der Anwalt der Bank, Reiner Hall, auf offene Erpressung. Wenn das Gericht die Banken zwinge, die in einem Swapgeschäft enthaltenen Gebühren offenzulegen, würde es den gesamten Markt in Unruhe bringen, weil die Banken ihren Gewinn aufdecken müßten. Hall sagte: „Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus, wenn sie in ihr Urteil schreiben, daß die Bank entweder keinen Gewinn machen darf oder darüber aufklären muß."(!)

Daraufhin unterbrach der BGH die Verhandlung und vertagte das Urteil auf den 22.3. Die Deutsche Bank und andere Banken haben bisher etliche ähnliche Prozesse gewonnen, aber in Stuttgart und München auch zwei Prozesse spektakulär verloren.

Diesen Praktiken war mit der EU-Direktive MIFID (Markets in Financial Instruments Directive, 2004/39/EC) Tür und Tor geöffnet worden, die in Deutschland ab Januar 2008 in Kraft trat (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz FRUG und die Neufassung der Wertpapierhandel-Meldeverordnung, WpHMV). Die Kategorisierung der Kunden in "geeignetes Gegenüber", "professioneller" Kunde etc. ermöglichte – aus Sicht der Banken – hochkomplizierte Zockergeschäfte, wenn der Kunde auf "gleicher Augenhöhe" verhandelte. Besonders Kommunen wurden zur gesuchten Klientel, obwohl deren Gemeinwohlauftrag a priori diesen riskanten Geschäften entgegensteht. 

Eine BGH-Entscheidung für den Kläger würde die Lage zuungunsten der Banken verändern und den Klagen von Kommunen, Firmen und Privatanlegern, die hohe Verluste machten, eine aussichtsreiche Grundlage eröffnen.

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