Krieg gegen Drogen muß sich gegen die Drogenbanken richten

07.10.2025
Krieg gegen Drogen muß sich gegen die Drogenbanken richten root 07.10.2025

Am 2.10. teilte Präsident Trump dem US-Kongreß mit, das Land befinde sich im Kriegszustand mit südamerikanischen Drogenkartellen, die das Weiße Haus als Terrororganisationen einstuft. Dazu hier einige relevante Anmerkungen:

Erstens hat der Präsident rechtlich keine Befugnis, Krieg zu erklären – diese hat nur der Kongreß.

Zweitens hat die US-Marine seit mehreren Wochen Kriegsschiffe in der Karibik und vor der Küste Venezuelas stationiert und kleine Boote versenkt, die angeblich Drogen in die USA transportieren sollten, wobei über 20 Menschen starben. Auch das ist nach internationalem Recht illegal, die pauschale Hinrichtung mutmaßlicher Drogenschmuggler eingeschlossen.

Es ist offensichtlich, daß der Militäreinsatz nicht zum Ziel hat, US-Bürger vor skrupellosen Drogenhändlern zu schützen. Militärisch geführte Operationen sollen Regimewechsel in der westlichen Hemisphäre durchsetzen, angefangen mit Venezuela. Dies ist Teil der erklärten Politik der Trump-Regierung, alle Länder in diesem Teil der Welt daran zu hindern, mit China oder mit den BRICS wirtschaftlich zusammenzuarbeiten. 

Es gibt jedoch einen weiteren politischen Aspekt, der hervorgehoben werden muß. Bei Trumps „Krieg gegen die Drogen“ ist niemals die Rede von den Banken der Wall Street und der City, die die Aufsicht über den weltweiten Drogenhandel von 1 Billion Dollar jährlich haben. 

Man vergleiche das mit Lyndon LaRouches jahrzehntelangem Kampf gegen Rauschgiftanbau und -handel, den er in seinem „15-Punkte-Plan für einen Krieg gegen Drogen“ vom 13. März 1985 dargelegt hat.  Dieser sah u.a. einen Vertrag zwischen den Regierungen der USA und südamerikanischer Länder vor, die sich der Allianz im Krieg gegen Drogen anschließen wollten (Punkt 3). Punkt 4 besagte, daß kein Militär und keine Strafverfolgungsbehörde „die nationale Souveränität eines der verbündeten Länder, auf deren Territorium militärische Operationen durchgeführt werden, untergraben darf“ und daß die Maßnahmen möglichst von nationalen Streitkräften durchgeführt werden sollten.

Aber vor allem: „12. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Banken, Versicherungen und anderen Unternehmen gewidmet werden, die faktisch Elemente eines internationalen Finanzkartells sind, das den Fluß von jährlich Hunderten von Milliarden Einnahmen aus dem internationalen Drogenhandel koordiniert. Solche Einrichtungen sollten gemäß der nach dem Krieg vom Nürnberger Tribunal ausgearbeiteten Doktrin der ,Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘ als illegal eingestuft werden, und alle Geschäftsbeziehungen mit solchen Einrichtungen sollten gemäß den Bestimmungen zum Verbot des Handels mit dem Feind in Kriegszeiten verboten werden.“

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