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Meinungsfreiheit oder Zensur und Einschüchterung- bald Zustände wie in der Ukraine?

Am 27.10.2022 verabschiedete der Deutsche Bundestag einen Zusatz zum Paragraphen 130-3 des Strafgesetzbuches (StGB) über die Leugnung und Verharmlosung des Holocausts, welcher u.a. darauf hinausläuft, daß öffentliche Äußerungen, die den Konflikt in der Ukraine nicht als russischen „Angriffskrieg“ bezeichnen, unter Strafe gestellt werden können. Der Zusatz (Abs. 5) schafft eine Grauzone der Interpretation, ob öffentliche Äußerungen „zu Haß oder Gewalt anstiften“ und „den öffentlichen Frieden stören“. Kritiker prangerten an, daß die Novelle überhastet ohne öffentliche Debatte verabschiedet wurde, und warnten, es könnten ominöse Verurteilungen der politischen Opposition mit „kurzem Prozeß“ folgen. Öffentliche Äußerungen bis zurück in das Frühjahr 2022 können strafrechtlich verfolgt werden.

Die Warnungen erweisen sich als berechtigt. Am 24.1. verurteilte ein Berliner Gericht den bekannten Friedensaktivisten Heiner Bücker, der das „Coop Anti-Kriegs-Café“ betreibt, zu einer Geldstrafe von 2000 Euro oder 40 Tagen Haft sowie Übernahme der Gerichtskosten. Ihm wurde nach § 140 des Strafgesetzbuches vorgeworfen, „kriminelle Handlungen der Russen in der Ukraine belohnt und gebilligt“ zu haben.
Es ging um eine Rede, die Bücker vor sechs Monaten (!) am 22. Juni 2022 auf einer Kundgebung der Friedenskoordination am Sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Treptow zum Jahrestag des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion hielt. Laut Augenzeugen war die Rede ruhig und nicht aufwiegelnd vorgetragen. Bücker, ein Mitglied der Kommunistischen Plattform der Linkspartei sowie der antifaschistischen VVN-BdA, erinnerte an den Vernichtungskrieg Nazideutschlands gegen die Sowjetunion sowie an die Kollaboration der russophoben ukrainischen Faschisten mit den damaligen deutschen Besatzern, denen heute überall in der Ukraine Denkmäler gesetzt werden.

Es sei ihm unverständlich, warum die Bundesregierung mit Waffenlieferungen und Sanktionen den Krieg weiter eskaliere. „Nie wieder dürfen wir als Deutsche an einem Krieg gegen Rußland beteiligt sein... Wir müssen uns zusammenschließen und uns diesem Irrsinn gemeinsam entgegenstellen.“ Man sollte „offen und ehrlich versuchen, die russischen Gründe für die militärische Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen, und warum die große Mehrheit der Menschen in Rußland ihre Regierung und ihren Präsidenten darin unterstützen“.

Wo soll hier die „Aufstachelung zu Haß oder Gewalt“ sein? Dennoch befand Richter Pollmann vom Amtsgericht Tiergarten, daß solche Äußerungen den öffentlichen Frieden stören und das Potential hätten, „das psychische Klima in der Bevölkerung aufzuhetzen“. Bücker hat Berufung eingelegt. Das Urteil schafft einen gefährlichen Präzedenzfall für das Verbot aller öffentlichen Äußerungen, die dem offiziell verordneten Pro-Kriegs-Narrativ zuwiderlaufen, auch wenn sie historisch wahr sind.

Helga Zepp-LaRouche nahm dazu in ihrem jüngsten webcast Stellung (Video).

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