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Nord Stream Sabotage: Brüssel und Kiew im Visier?

Zwei Ereignisse der letzten 72 Stunden könnten miteinander in Zusammenhang stehen: 1. Die Nord Stream AG hat die EU gerichtlich verklagt. 2. Der Bundesgerichtshof hat der Ukraine vorgeworfen, hinter der Nord Stream-Sabotage zu stecken.

Am 12. Januar berichtete das EU-Amtsblatt, dass die Nord Stream 2 AG, das Konsortium, das die Nord Stream-Pipeline gebaut und verwaltet hat, rechtliche Schritte gegen die EU wegen der gegen die Pipeline verhängten Sanktionen eingeleitet hat. Laut der Veröffentlichung wurde die Klage am 13. Oktober letzten Jahres eingereicht. Das Ziel der Klage ist es, die Wiederinbetriebnahme der Pipeline zu ermöglichen.

Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Haftbeschwerde eines Ukrainers abgelehnt, der beschuldigt wird, an dem Bombenanschlag auf die Nord Stream-Pipelines beteiligt gewesen zu sein. Das Urteil erging bereits am 10. Dezember 2025, wurde aber erst gestern von deutschen Medien gemeldet. Die Berliner Zeitung berichtet: „Die Karlsruher Richter formulieren vorsichtig. Sie sprechen von ,dringendem Tatverdacht‘, von ,hochwahrscheinlicher‘ Beteiligung, von Indizien, die ,eine staatliche Steuerung des Geschehens‘ nahelegen. Den Namen des mutmaßlichen Auftraggebers nennen sie nicht. Sie müssen es auch nicht. Der Kontext ist unmissverständlich…

Der BGH geht in seiner Begründung einen bemerkenswerten Schritt weiter als frühere Mitteilungen der Bundesanwaltschaft. Er konstatiert: ,Hochwahrscheinlich waren er und die Mitbeteiligten in fremdstaatlichem Auftrag tätig‘,“ also Kiew. Oder meint das BGH etwa die USA?

(Zur Erinnerung: BüSo Flugblatt 2022 https://www.bueso.de/steckt-sabotage-nord-stream-pipelines-0 )

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