Südafrika hat am 11. Mai beim Internationalen Gerichtshof (IGH) der Vereinten Nationen in Den Haag einen Dringlichkeitsantrag eingereicht, um die Vereinten Nationen aufzufordern, dass sich Israel aus dem Gazastreifen zurückzieht. In dem südafrikanischen Antrag heißt es: „Die durch den israelischen Angriff auf Rafah geschaffene Situation und die extreme Gefahr, die sie für die humanitären Lieferungen und die Grundversorgung im Gazastreifen, für das Überleben des palästinensischen Gesundheitssystems und für das Überleben der Palästinenser im Gazastreifen als Gruppe darstellt, ist nicht nur eine Eskalation der bestehenden Situation, sondern schafft neue Fakten, die den Rechten des palästinensischen Volkes im Gazastreifen irreparablen Schaden zufügen.“
Der IGH hatte bereits in seiner Entscheidung vom 26. Januar „plausible“ Verletzungen der durch die Völkermordkonvention geschützten Rechte des palästinensischen Volkes auf der Grundlage der damals vorgelegten Fakten festgestellt. Südafrika stellt nun fest, dass Israel die Anordnung des Gerichtshofs „verächtlich“ missachtet habe. Es hat 19 detaillierte „neue Fakten“ vorgelegt, die „dringend darauf hinweisen“, dass der IGH entweder eine neue Anordnung erlassen und/oder frühere „vorläufige Maßnahmen“ ändern muss, die „den Staat Israel“ anweisen, „sofortige und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Bereitstellung dringend benötigter grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe zu ermöglichen, um die schwierigen Lebensbedingungen der Palästinenser im Gazastreifen zu verbessern…“ Diese neuen Tatsachen seien „durch den israelischen Angriff auf Rafah geschaffen worden“, so Südafrika, und die ganze Welt sehe dies.
Zu den „neuen Tatsachen“, die sich auf die Umstände in Rafah beziehen, führt Südafrika aus:
a) 1,5 Millionen vertriebene Palästinenser können „nirgendwohin“ „sicher fliehen“, da „ein großer Teil des Gazastreifens“ „in Schutt und Asche gelegt“ wurde;
b) „in Rafah befinden sich die größten noch teilweise funktionierenden Krankenhäuser des Gazastreifens“, so dass Angriffe auf die Krankenhäuser in Rafah, wie auf alle anderen Krankenhäuser im Gazastreifen, „einen tödlichen Schlag für das bereits zusammengebrochene Gesundheitssystem des Gazastreifens“ bedeuten würden;
c) „neue Beweise für israelische Gräueltaten“ unter Berufung auf die jüngste Ausgrabung von „Massengräbern“ in den Krankenhäusern von Nasser und Al-Shifa;
d) die israelische Eroberung und Schließung der beiden Grenzübergänge von Rafah habe den geringen Zustrom von „lebensrettender humanitärer Hilfe und anderen Gütern“ gänzlich gestoppt, was zum „Aushungern der Bevölkerung“ führe. „Außerdem verhindere die Abriegelung die Ein- und Ausreise von „Sanitätern, verletzten Personen“ oder „Palästinensern, die vor dem Konflikt fliehen“. Auch die Unterbrechung der Treibstoffzufuhr für „Wasser- und Abwasseranlagen“ „beeinträchtigt die ohnehin schon eingeschränkten humanitären Operationen“. Südafrika argumentiert, dass „die derzeitige Schließung der Grenzübergänge dazu dient, den Gazastreifen hermetisch von der Außenwelt abzuschotten“ und weist darauf hin, dass Rafah „der wichtigste humanitäre Knotenpunkt im Gazastreifen ist, und wenn Rafah fällt, dann fällt auch Gaza“.
Der südafrikanische Antrag fordert unter anderem die Verabschiedung der folgenden vorläufigen Maßnahmen:
1) Der Staat Israel muss sich unverzüglich zurückziehen und seine Militäroffensive im Gouvernement Rafah einstellen;
2) Der Staat Israel ergreift unverzüglich alle wirksamen Maßnahmen, um den ungehinderten Zugang von Vertretern der Vereinten Nationen und anderer Organisationen, die humanitäre Hilfe und Unterstützung für die Bevölkerung des Gazastreifens leisten, sowie von Untersuchungskommissionen, international beauftragten Gremien oder Beamten, Ermittlern und Journalisten zum Gazastreifen zu gewährleisten und zu erleichtern, um die Bedingungen vor Ort im Gazastreifen zu bewerten und die wirksame Sicherung und Aufbewahrung von Beweismaterial zu ermöglichen.
https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20240510-wri-01-00-en.pdf
Libyen hat ebenfalls am 11. Mai beim IGH eine juristische „Interventionserklärung“ eingereicht, um den neuen südafrikanischen Antrag zu unterstützen. Darin heißt es, dass Israel gegen die Völkermordkonvention verstoße, „indem es Völkermord am palästinensischen Volk begeht und es versäumt, ,Völkermord zu verhindern und zu bestrafen’…“, was einen Verstoß gegen die UN-Statuten darstellt.
Was tun? Der Westen muss die militärische Unterstützung an Israel einstellen und sich an die BRICS-Staaten, wie China, Ägypten und Iran, sowie an Israel werden, um eine Friedenskonferenz für Südwestasien einzuberufen, angefangen mit einem Waffenstillstand und mit dem Ziel der wirtschaftlichen Entwicklung der gesamten Region – der Begrünung der „großen Wüste der Welt“ von Nordafrika bis Ostasien – und dem Neuaufbau des Gazastreifens. Als Modell dafür kann Lyndon LaRouches „Oasenplan“ dienen. (Konferenzvideo)
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