Saatgut: Kartelle weiten Kontrolle über Lebensmittelversorgung aus

21.05.2008
Saatgut: Kartelle weiten Kontrolle über Lebensmittelversorgung aus admin 21.05.2008

In den letzten Jahrzehnten
wurden weitreichende Vorschriften erlassen, die die Verwendung von Saatgut
unter patentrechtlichen Schutz stellen. Sie dienen dem Nahrungsmittelkartell
dazu, die Nahrungsmittelproduktion weltweit zu kontrollieren.


 

Die gegenwärtige Offensive
der globalen „Freihandels-Kartelle”, die Lebensmittelversorgung durch ein
Monopol über patentiertes Saatgut unter ihre Kontrolle zu bringen, begann schon
vor ungefähr 40 Jahren. So werden die vielversprechenden Durchbrüche der
heutigen Biotechnologie mit ihren genetischen Veränderungsmöglichkeiten von den
imperialen Kartellen praktisch schon im Keim erstickt, weil gerissene
Regulatoren und Gesetzgeber diese Kontrolle kodifizieren. Die WTO war aus der
Uruguay-Runde von 1994 und den GATT-Vereinbarungen über Zoll- und Handelsfragen
hervorgegangen und sollte als Instrument der Vollstreckung dienen. Die Webseite
der WTO brüstet sich denn auch damit, daß sie „die einzige international und
weltweit operierende Institution ist, die den Handel zwischen den Nationen regelt.”

Nach der amerikanischen
Tradition, die sich auf das Naturrecht gründet, ist es nicht üblich, die
Züchtung von Pflanzen und Haustieren zu patentieren. Als Teil dieser Tradition
nahm Henry Wallace z.B. in den 20er und 30er Jahren, damals Gründer von Pioneer
Hy Bred und erster Landwirtschaftsminister unter FDR, explizit gegen jede Form
der Patentierung von Saatgut Stellung.

Aber in den Jahren der
Nachkriegszeit begannen die Ideologen der „freien Marktwirtschaft”,
systematisch am Fundament des Sozialstaats zu rütteln, das Roosevelt gelegt
hatte. Fünf Großfirmen sollten im Laufe der Zeit ihren Zugriff auf die
Herstellung von Saatgut weltweit festigen: Cargill, Monsanto, Dow, Bayer und Syngenta.

Das erste Mal wurden Pflanzen
1930 durch das Patentgesetz für Pflanzen (PPA) unter den Schutz „geistigen
Eigentums” gestellt. Es zielte darauf ab, Gärtnereien und Baumschulen zu
schützen, die geschlechtsneutral Pflanzenarten hauptsächlich für Dekorationszwecke
züchteten, oder auch einige Obstsorten. Das Gesetz sah nicht vor, eine
strengere Kontrolle als bei Industriepatenten einzuführen. Es schützte aber
bestimmte Varianten, auf die ein Züchter als Erfinder Anspruch erhob, und hielt
andere davon ab, seine Varianten zu vermarkten. Das Gesetz von 1930 untersagte
es speziell, irgendwelche Arten von Saatgut für Nahrungsmittelpflanzen zu
patentieren und erkannte damit die Gefahr an, daß diese Patentierung die
Nahrungsmittelversorgung gefährden könnte.

1970 wurde die erste Version
eines Gesetzes zum Schutz der Pflanzenvielfalt (PVPA) verabschiedet, das den
Schutz über alle Pflanzen, die als neu und außergewöhnlich galten, erheblich
ausweitete. Dies war jedoch noch kein Patent, sondern eine Art Zertifikat, das
bestimmte Varianten von Nahrungsmittelsaatgut erstmals schützte, und zwar für
einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren. Unter diesem Gesetz von 1970 konnten
Landwirte und Züchter das geschützte Saatgut aufbewahren, wieder aussäen oder
es weiterverkaufen und auch für Experimente weiter verwenden.

1980 fällte das Oberste
Gericht der USA eine weitreichende historische Entscheidung in dem Rechtsstreit
„Diamond gegen Chakrabarty“, als es verfügte, lebende Organismen könnten
patentiert werden. Die Entscheidung ermöglichte die Patentierung von genetisch
veränderten Mikroben und öffnete die Tür zur Patentierung aller Formen von Leben.

1985 entschied das
amerikanische Patentamt, auch Pflanzen könnten nach dem weitreichenden
Patentrecht der Industrie behandelt werden. Nach dieser Regelung gibt es keine
Ausnahmen für die Landwirte oder für die Forschung. Jede Nutzung einer
patentierten Pflanze oder eines Samens ohne eine Lizenz des Patentinhabers
würde als Verstoß gegen das Patentrecht behandelt werden. Diese
Patententscheidung ist die wichtigste neue Waffe zur Kontrolle der
landwirtschaftlichen Produktion und Forschung, die die Kartelle bis zum
bitteren Ende einsetzen.

1994 wurde das PVPA in
Übereinstimmung mit den Regeln des GATT verändert. Die Veränderungen stellten
es für Farmer unter Strafe, geschützte Saatgutarten weiter zu verkaufen oder
weiter zu geben. Die GATT-Vereinbarungen zwingen die Entwicklungsländer auch,
die Patente und Schutzrechte auf Pflanzen und lebende Organismen anderer
GATT-Länder anzuerkennen. Dies verweigert den Landwirten der Entwicklungsländer
Zugang zu fortschrittlicher Biotechnologie und zwingt sie statt dessen, hohe
Lizenzgebühren auf patentiertes Saatgut zu zahlen.

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