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Verschärfung des "Volksverhetzungs"-Paragraphen - wer darf was?

Der Jurist und Autor Dr. Wolfgang Bittner veröffentlichte heute in den Nachdenkseiten eine sehr kundige Analyse zur Ausweitung des sog. „Volksverhetzungs“-Paragraphen §130 StGB, was am Donnerstagabend letzte Woche fast unbemerkt im Bundestag durchgewunken wurde. 

Hier finden Sie den Artikel, in dem der Autor eindringlich vor den Folgen für Meinungsfreiheit und Demokratie in unserem Lande warnt.  Er schreibt u.a. in seiner Bewertung: "...Augenscheinlich ist hier im Paragrafen 130 Absatz 5 des StGB eine verklausulierte Norm geschaffen worden, die in dem herrschenden gesellschaftspolitischen Klima zu unerträglichen Urteilen führen könnte, weil diese Strafbestimmung in ihrer Auslegung einen überaus weiten Ermessensspielraum für Staatsanwaltschaft und Gerichte bietet. Im Klartext bedeutet das nämlich: Wer sich in einer Weise öffentlich äußert, die unerwünscht ist und von der Obrigkeit missbilligt wird, kann (womöglich) streng bestraft werden." Dies sei "unmissverständlich ein weiterer Schritt zur Einschränkung von Grundrechten, insbesondere der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Freiheit der Wissenschaft."

BIttner weist sehr zu Recht darauf hin, dass bereits jetzt in gefährlicher Weise offenbar mit zweierlei Mass gemessen wird. So könne z.B. der Ukrainer Serhij Zhadan, Friedenspreisträger des Deutschen Buchhandels für das Jahr 2022, in seinem prämierten Buch „Himmel über Charkow“ schreiben: „Die Russen sind Barbaren, sie sind gekommen, um unsere Geschichte, unsere Kultur, unsere Bildung zu vernichten… Brennt in der Hölle, ihr Schweine.“  Dafür gebe es dann Belobigung und Belohnung. Oder der ukrainische ex-Botschafter Melnyk, der auf die Kritik von Prof. Harald Welzer an dieser Verleihung und dem Beifall des Publikums in der Paulskirche diesen als "moralischen Abschaum" bezeichnen durfte.

BIttner schlussfolgert:

"Die Tragweite der vorgenommenen Gesetzesänderung scheint vielen Bundestagsabgeordneten, die dafür gestimmt haben, überhaupt nicht bewusst gewesen zu sein. Nur ein Beispiel: Wer künftig die – bisher unbewiesene – russische Täterschaft an den Morden in Butscha in Zweifel zieht, kann womöglich ernsthafte Probleme bekommen. Und soll etwa auch bestraft werden, wer nach den Ursachen und Verantwortlichkeiten für den Ukraine-Krieg fragt? Damit wären dann die Relikte einer Debattenkultur in Deutschland der um sich greifenden Intoleranz und politischen Fanatisierung endgültig zum Opfer gefallen, und Geschichtsforschung wäre mit dem Risiko einer Inhaftierung verbunden. ..."

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