Am 18. September fand im Finanzausschuß des Deutschen Bundestags eine nichtöffentliche Anhörung zur Problematik von weiterverkauften Hypotheken und anderen Krediten statt. Anlaß waren eine alarmierende Reihe von Bankrotten und Zwangsversteigerungen im Immobilienbereich sowie im Mittelstand in jüngster Zeit, als Folge von Entscheidungen kreditgebender Banken, ihre Forderungen an Kreditnehmer an andere Banken oder Fonds, einschließlich Hedgefonds, weiterzureichen – was in zahlreichen Fällen zu verstärkter Eintreibung rückständiger Kreditrückzahlungen führte.
Unter den Experten, die bei der Anhörung auftraten, waren auf der Seite der betroffenen und geschädigten Kreditnehmer Reinhard Kudiss vom Bundesverband der deutschen Industrie BDI, Prof. Udo Reifner vom Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen IFF und Ingo Schulz-Hennig, ein Münchner Rechtsanwalt, der die Interessen von Hausbesitzern vertritt. Die Seite der Kreditgeber und ihrer Heuschreckenfond-Partner wurde vertreten von Karl-Peter Schackmann-Fallis vom Zentralen Kreditausschuß der Deutschen Banken, Alexander Dibelius von Goldman Sachs sowie Gerd Nobbe vom Bundesgerichtshof.
Neben zahlreichen banktechnischen Details kamen in der Anhörung auch Aspekte zur Sprache, die näher an den Kern des eigentlichen Problems heranführen, nämlich die Illegalität und sogar Verfassungswidrigkeit dieser Praktiken der Weiterreichung von Krediten. Dieser Punkt, daß im größeren Zusammenhang des Finanzmarktkollapses und der Dringlichkeit umfassender staatlicher Gegenmaßnahmen, wird auch in [url:"artikel/dringende-massnahmen-zur-rettung-des-gemeinwohls-deutschland-0"]der letzten Erklärung der BüSo-Vorsitzenden Helga Zepp-LaRouche[/url] hervorgehoben.
Die erwähnten höchst problematischen Aspekte beziehen sich auf die Mißachtung und Verletzung verfassungsmäßig garantierter Eigentums- und Persönlichkeitsrechte, zu denen auch das Bankgeheimnis gezählt werden muß:
1) Die Vertrauensbasis der beiden Seiten eines Kreditvertrags wird zerstört, indem durch den oft ohne Wissen des Kreditnehmers getätigten Weiterverkaufs der Bankforderungen an Dritte ein gänzlich neues Abhängigkeitsverhältnis geschaffen wird, das man nicht anders als eine besondere Form neuer finanzieller Sklaverei bezeichnen kann. Außerdem werden wesentliche Teile des Personendatenschutzes verletzt.
2) Neue Käufer der weitergereichten Schuldverschreibungen bleiben oft im Dunkeln über die tatsächlichen Eintreibungsmöglichkeiten dieser Forderungen, weil ihnen der Status der ursprünglichen Schuldner unbekannt ist.
3) Das in Deutschland bestehende Verbot des Wuchers wird durch den Weiterverkauf von Krediten an ausländische Fonds und durch die anschließende Rückführung erhöhter Forderungen unter einer "anderen Flagge" nach Deutschland umgangen.
Es kommt nicht überraschend, daß die Vertreter der Seite des Finanzsektors eventuelle Gesetzesmaßnahmen, die der Anhörung folgen könnten und eigentlich sollten, mit dem Argument ablehnten, dies würde die "Freiheit" des Finanzverkehrs beeinträchtigen. Als erfreulich ist dagegen zu vermerken, daß vor allem der Vertreter des BDI für Regelungen zum Schutz vor allem des Mittelstands gegen Heuschreckenpraktiken eintrat.
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