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USA: Biden, Blinken und Austin vor Gericht wegen Beihilfe zum Völkermord

Das amerikanische Center for Constitutional Rights (CCR) hat Mitglieder der US-Regierung verklagt, weil sie den Völkermord an den Palästinensern dulden. Vor dem US-Bezirksgericht für den Nördlichen Bezirk von Kalifornien wurde über eine Klage gegen Präsident Joe Biden, Außenminister Antony Blinken und Verteidigungsminister Lloyd Austin verhandelt, denen vorgeworfen wurde, den Völkermord an den Palästinensern in Gaza nicht verhindert zu haben und dadurch mitschuldig daran zu sein.

77 juristische und Menschenrechts-NGOs aus aller Welt, von Irland über Bahrain bis nach Indonesien, hatten als offizielle Unterstützer der Klage (amici curiae) des CCR einen 42seitigen Schriftsatz eingereicht. Darin kommen sie zu dem Schluß: „Dieser Fall ist von außerordentlicher Bedeutung, wegen der Schwere des damit verbundenen Schadens, wegen der zwingenden Notwendigkeit, Völkermord zu verhindern und davor zu schützen und wegen all dessen, was in Bezug auf die Aufrechterhaltung etablierter Normen des Völkerrechts auf dem Spiel steht...“

Ein weiteres Amicus-Schreiben wurde von Medizinern als Reaktion auf Israels systematische Zerstörung des Gesundheitssektors in Gaza eingereicht.

Auch wenn sich der zuständige Richter Jeffrey S. White bei der Anhörung am 26. Januar 2024 aus Gründen der Gewaltenteilung gezwungen sah, die Klage abzuweisen, machte er deutlich, daß er gerne anders entschieden hätte, und sagte:  „Es gibt seltene Fälle, in denen das bevorzugte Ergebnis für das Gericht unerreichbar ist. Dies ist einer dieser Fälle… Der Gerichtshof ist durch Präzedenzfälle und die Aufteilung unserer koordinierten Regierungszweige verpflichtet, sich in dieser Angelegenheit der Zuständigkeit zu enthalten. Dennoch ist es, wie der IGH festgestellt hat, plausibel, daß das Verhalten Israels einem Völkermord gleichkommt. Dieses Gericht fordert die Beklagten auf, die Folgen ihrer unermüdlichen Unterstützung der militärischen Belagerung gegen die Palästinenser in Gaza zu prüfen.“

Weiter heißt es in der Verfügung: „Sowohl die unbestrittenen Aussagen der Kläger als auch die bei der Anhörung zu diesen Anträgen vorgelegten Sachverständigengutachten sowie die Erklärungen verschiedener Beamter der israelischen Regierung deuten darauf hin, daß die andauernde militärische Belagerung des Gazastreifens darauf abzielt, ein ganzes Volk auszurotten, und daher plausibel unter das internationale Verbot des Völkermordes fällt.“ Der Richter erkannte zwar an, daß „das Gericht verpflichtet ist, sich innerhalb der Grenzen seiner Zuständigkeit zu bewegen“, betonte aber: „Es ist die Pflicht jedes einzelnen, sich mit der laufenden Belagerung in Gaza auseinanderzusetzen.“

Der ausführliche Bericht über diese auch für deutsche Politiker relevante Klage ist hier zu lesen.

 

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