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Nicaragua verklagt Deutschland, Kanada, Großbritannien und die Niederlande vor dem IGH

Die nicaraguanische Regierung hat die Regierungen des Vereinigten Königreichs, Deutschlands, der Niederlande und Kanadas offiziell davon in Kenntnis gesetzt, dass Nicaragua beabsichtigt, sie vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) wegen Verstoßes gegen die Völkermordkonvention zu verklagen, sollten sie weiterhin Waffen an Israel verkaufen und die Finanzierung des UN-Hilfswerks für Palästinaflüchtlinge (UNRWA), das für die Ernährung und Versorgung der Menschen in Gaza zuständig ist, aussetzen.

Die Regierung kündigte ihr Vorgehen am 1. Februar in einer Pressemitteilung mit dem Titel "Prevent and Stop the Genocide in Palestine“ („Verhindert und Stoppt den Völkermord an den Palästinensern“) an. Es folgen Auszüge:

„Die Regierung der Versöhnung und der nationalen Einheit informiert das Volk von Nicaragua und die internationale Gemeinschaft, dass sie die Regierungen des Vereinigten Königreichs, Deutschlands, der Niederlande und Kanadas von ihrer Entscheidung in Kenntnis gesetzt hat, sie nach internationalem Recht für grobe und systematische Verstöße gegen die Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, das humanitäre Völkerrecht und das Gewohnheitsrecht, einschließlich des Besatzungsrechts in den besetzten palästinensischen Gebieten, insbesondere im Gazastreifen, zur Verantwortung zu ziehen."

In der Mitteilung wird das Urteil des IGH vom 26. Januar zitiert, das besagt, dass „zumindest einige der von Südafrika beanspruchten Rechte, für die es Schutz sucht, plausibel sind“, und argumentiert: „Wenn ein Völkermord im Gazastreifen nach dem Urteil des höchsten Gerichts der Welt plausibel ist, kann dies auch nach dem Urteil der internationalen Gemeinschaft nicht anders sein, die in dramatischer Weise dieselben Fakten kennt, die das Gericht zu diesem Schluss geführt haben.

Die Verpflichtung, einen Völkermord zu verhindern, entsteht und beginnt, wenn die Gefahr besteht, dass er eintritt, ja, wenn es plausibel ist, dass er eintritt oder eintreten könnte. Diese Plausibilität steht nun außer Zweifel und ist unbestritten.

In diesem Sinne hat Nicaragua die Regierungen des Vereinigten Königreichs, Deutschlands, der Niederlande und Kanadas aufgefordert, die Lieferung von Waffen, Munition, Technologie und/oder Komponenten an Israel unverzüglich zu stoppen, da es plausibel ist, dass diese verwendet wurden, um Verstöße gegen die Völkermordkonvention zu erleichtern oder zu begehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Akte des Völkermords, versuchten Völkermords, Beihilfe zum Völkermord und Verschwörung zum Völkermord.

Bedauerlicherweise hat die Bereitstellung von militärischen Waffen und anderer Unterstützung, die für den stattfindenden Völkermord verwendet werden kann, seit dem Beginn der völkermörderischen Angriffe Israels auf den Gazastreifen im Oktober 2023 weder aufgehört noch abgenommen, sondern in einigen Fällen sogar zugenommen. Nicaragua hat diese Regierungen daran erinnert, dass ,die Verpflichtung eines Staates zur Vorbeugung und die entsprechende Pflicht zum Handeln in dem Moment entstehen, in dem der Staat von der Existenz eines ernsthaften Risikos erfährt oder normalerweise hätte erfahren müssen, dass ein Völkermord begangen wird‘.

Darüber hinaus hat Nicaragua gewarnt, dass die jüngsten Ankündigungen dieser Regierungen über die Aussetzung der Mittel für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) noch deutlicher machen, dass die Regierungen des Vereinigten Königreichs, Deutschlands, der Niederlande und Kanadas in der gegenwärtigen Situation weiterhin ihre Verpflichtungen missachten und Verstöße gegen die Regeln des Völkerrechts durch Israel zum schweren und unmittelbaren Schaden des palästinensischen Volkes, insbesondere des Gazastreifens, und der internationalen Gemeinschaft insgesamt aktiv unterstützen. Nicaragua hat insbesondere hervorgehoben, dass dieser Akt zur kollektiven Bestrafung der Palästinenser und zu dem offensichtlichen Ziel beiträgt, die palästinensische Bevölkerung zum Verlassen der besetzten palästinensischen Gebiete, insbesondere des Gazastreifens, zu zwingen und sie an der Ausübung ihres Rechts auf Selbstbestimmung zu hindern.

Folglich hat Nicaragua diesen Regierungen schriftlich mitgeteilt, dass es alle Maßnahmen ergreifen wird, die es im Einklang mit dem Völkerrecht für angemessen hält, einschließlich der Anrufung des Internationalen Gerichtshofs, um die Achtung dieser grundlegenden internationalen Texte und des Völkergewohnheitsrechts zu gewährleisten.“

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