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In Rafah droht ein „beispielloses Massaker“: Die Welt braucht LaRouches Oasenplan!

Von Alexander Hartmann

Die Augen der Welt sind erneut auf den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag gerichtet, wo die südafrikanische Regierung am 12. Februar einen „Dringenden Antrag auf zusätzliche Maßnahmen“ eingereicht hat, um den unmittelbar drohenden Völkermord in Rafah im Gazastreifen zu stoppen. Der knapp begründete zweiseitige Schriftsatz mit einer dritten Seite dokumentarischer Fußnoten enthält eine Zusammenfassung der IGH-Entscheidung gegen Israel vom 26. Januar 2024 und stellt dann fest, daß „die Situation in Gaza sich seither erheblich verändert hat und die dringende Aufmerksamkeit des Gerichtshofs erfordert“. Der IGH wird aufgefordert, ohne weitere Anhörungen oder Argumente sofort zu handeln und Israel anzuweisen, seinen angekündigten Angriff auf die verzweifelten und mittellosen 1,4 Millionen Palästinenser in Rafah, von denen mindestens die Hälfte Kinder sind, abzusagen.

Das Dossier zitiert dann den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu, Sprecher der israelischen Streitkräfte (IDF) und andere, die einen bevorstehenden Angriff auf Rafah ankündigen, darunter Netanjahus wiederholte Ansage: „Wir werden das tun.“ Rafah sei schon jetzt „einem intensiven, beispiellosen israelischen Militärangriff ausgesetzt, mit der ständigen Drohung einer weiteren Intensivierung des Angriffs – einschließlich einer israelischen Bodeninvasion“. Weiter wird festgestellt, daß in Rafah normalerweise 280.000 Palästinenser leben, doch jetzt befänden sich dort „mehr als die Hälfte der Bevölkerung des Gazastreifens, schätzungsweise 1,4 Millionen Menschen, etwa die Hälfte davon Kinder... Wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz klargestellt hat, gibt es ,keine Option‘, die palästinensische Bevölkerung von Rafah zu evakuieren, da ,sich die Menschen nirgendwo anders hinwenden können‘.“

In dem Antrag Südafrikas werden dann verschiedene UN- und andere Beamte zitiert, die die schrecklichen Folgen eines möglichen Angriffs auf Rafah beschreiben:

„Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat unmißverständlich erklärt, daß ein großangelegter militärischer Angriff auf Rafah, den bereits bestehenden humanitären Alptraum verschlimmern würde, mit unbeschreiblichen regionalen Konsequenzen’... Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten hat eindringlich davor gewarnt, daß ,die Gefahr eines Massakers von beispiellosem Ausmaß droht’. Der Generalkommissar des [UN-Palästinahilfswerks] UNRWA sagte über die ,wachsende Panik in Rafah’, er sei ,fast sprachlos’ und wisse nicht, ,wie er das beschreiben soll’... Auch der Norwegische Flüchtlingsrat und Save the Children schlugen Alarm, daß ,in einem riesigen Flüchtlingslager kein Krieg zugelassen werden darf’. Sie warnten vor einem ,Blutbad’ und betonten, daß ,eine Ausweitung der Feindseligkeiten in Rafah die humanitäre Hilfe zum Erliegen bringen könnte’ und daß dies ,unsere schlimmsten Alpträume übertreffen würde’.”

Südafrika betont, daß sofort neue Maßnahmen ergriffen werden müssen:

„Angesichts der extremen Notlage ersucht die Republik Südafrika den Gerichtshof hochachtungsvoll, ausnahmsweise die Ausübung seiner Befugnisse gemäß Artikel 75(1) der Verfahrensordnung in Erwägung zu ziehen. Artikel 75(1) lautet wie folgt: ,Der Gerichtshof kann jederzeit beschließen, von Amts wegen zu prüfen, ob die Umstände des Falles die Anordnung einstweiliger Maßnahmen erfordern, die von einer oder allen Parteien zu treffen oder zu befolgen sind.’

Die Ausübung dieser Befugnis steht nach dem Präzedenzfall LaGrand (Deutschland gegen Vereinigte Staaten von Amerika)1 im freien Ermessen des Gerichtshofs. In LaGrand übte der Gerichtshof seine Befugnis nach Artikel 75 Absatz 1 in einer Situation äußerster Dringlichkeit aus, die eine Einzelperson betraf. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Situation äußerster Dringlichkeit, die schätzungsweise 1,4 Millionen gefährdete Palästinenser in Rafah betrifft, von denen mindestens die Hälfte Kinder sind. Sie befinden sich in der akuten Gefahr, daß ihr Recht auf Schutz vor Völkermord irreparabel verletzt wird, und zwar im Widerspruch zu den Artikeln II und III der Völkermordkonvention durch einen Staat, der bereits von diesem Gerichtshof wegen Verletzung seiner Verpflichtungen aus der Konvention verurteilt wurde.

Südafrika fordert den Gerichtshof daher mit Respekt auf, mit größter Dringlichkeit zu prüfen, ob die sich entwickelnden Umstände in Rafah es erfordern, daß der Gerichtshof seine Befugnisse gemäß Artikel 75(1) der Verfahrensordnung des Gerichtshofs ausübt, um eine weitere drohende Verletzung der Rechte der Palästinenser in Gaza zu verhindern. Südafrika behält sich außerdem das Recht vor, weitere Maßnahmen in Bezug auf die Situation zu ergreifen.”

Es folgt eine ganze Seite mit Fußnoten. Der vollständige Text des südafrikanischen Ersuchens ist beim IGH einsehbar.

Regierung Biden will nicht eingreifen

Südafrika reichte den Eilantrag am 12. Februar ein, obwohl für den 19. bis 26. Februar bereits eine umfassende Debatte über das IGH-Urteil vom 26. Januar gegen den israelischen Völkermord in Gaza angesetzt ist, an der sich über 50 Länder mit mündlichen Plädoyers beteiligen wollen. Zur Begründung hieß es, man dürfe nicht noch eine Woche warten, wenn das Leben von 1,4 Millionen Palästinensern auf dem Spiel stehe und der Premierminister Netanjahu wiederholt gedroht habe, Rafah anzugreifen. Man wolle nicht noch eine Woche warten, um diese Barbarei zu stoppen und die Menschenwürde wiederherzustellen.

Die nächsten Tage und Wochen sind nun entscheidend. Es ist zwar kein genauer Zeitplan bekannt, doch viele Beobachter gehen davon aus, daß der IGH schon sehr bald tätig wird und Israel anweist, alle Handlungen zu unterlassen, die zu einem Völkermord führen könnten.

Die Anordnungen des IGH sind zwar bindend, das Gericht verfügt jedoch über keinen Durchsetzungsmechanismus, so daß die Angelegenheit wahrscheinlich an den UN-Sicherheitsrat weitergeleitet wird.

Aber wie die Washingtoner Publikation Politico berichtet: „Die Biden-Regierung hat nicht vor…, Israel zu bestrafen, wenn es eine Militäraktion in Rafah startet, ohne die Sicherheit der Zivilbevölkerung zu gewährleisten.“ Politico bezieht sich in seinem National Security Daily auf Aussagen von drei US-Beamten, „denen Anonymität zugestanden wurde, die gegenüber NatSec Daily sagten, es seien keine Pläne für Strafmaßnahmen in Arbeit, was bedeutet, daß israelische Truppen in die Stadt eindringen und Zivilisten töten könnten, ohne daß sie Konsequenzen der USA zu befürchten hätten.“

Sie fügen hinzu: „Aber Kritiker werfen der Biden-Administration vor, daß sie sich weigert, ihren beträchtlichen Einfluß auf Israel geltend zu machen, um Menschenleben zu retten. Anstatt militärische Unterstützung zurückzuhalten oder extreme Mitglieder von Netanjahus Regierung zu sanktionieren, signalisierten Biden und sein Team lieber nur öffentlichen Unmut. Das produziere nette Schlagzeilen, sagen sie, aber ändere eigentlich nichts. ,Es gibt keine Anzeichen für eine Änderung der Politik‘, sagte Michael DiMino, ein ehemaliger CIA-Beamter, der jetzt bei der Denkfabrik Defense Priorities arbeitet.“

Wahrscheinlich werden also die USA und vermutlich auch Großbritannien im UN-Sicherheitsrat erneut ihr Veto gegen alle Resolutionen einlegen, die Israel in seine Schranken weisen sollen – es sei denn, es wird auf nationaler wie internationaler Ebene genügend Druck ausgeübt, der die USA und Großbritannien zwingt, auf ein solches, kriminelles Veto zu verzichten.

Anderenfalls wird der Völkermord im Gazastreifen im Laufe der Woche erneut vor die UN-Vollversammlung kommen, und dann wird die ganze Welt Zeuge des Ringens um ein Ende des Mordens sein.

Die Perspektive des „Oasenplans“

Es gibt kaum Zweifel daran, daß die große Mehrheit der Staaten und Völker der Welt Israels Völkermord in Gaza stoppen will. Aber alle diese Länder haben jetzt die Aufgabe, sich für eine dauerhafte Lösung einzusetzen und zu erkennen, was dabei das entscheidende Element ist: Man muß eine positive programmatische Alternative für Palästina wie Israel gleichermaßen und für ganz Südwestasien, im Grunde genommen sogar für die Welt, ausarbeiten und umsetzen. Dieses Konzept, nämlich ein dauerhafter Frieden auf der Grundlage gemeinsamer wirtschaftlicher Entwicklung, ist das entscheidende Element der Hoffnung für die Zukunft.

Eine solche politische Alternative zeigt das neue 14-minütige Video über Lyndon LaRouches „Oasenplan“, das derzeit im englischen Original und in vielen weiteren Sprachen, darunter Deutsch, Spanisch, Italienisch, Französisch, Dänisch und Arabisch, international verbreitet wird.

Die BüSo Bundesvorsitzende, Helga Zepp-LaRouche, betonte, daß uns bei diesem politischen Kampf nur wenig Zeit bleibt. „Alles spitzt sich zu – die Gefahr eines Völkermordes genauso wie die Entschlossenheit, ihn zu verhindern“, sagte sie. „Das Damoklesschwert einer massiven Intervention in Rafah hängt über dem Schicksal der Welt.“ Das Beste, was man unter diesen Umständen tun könne, sei, „den Vorschlag von Lyndon LaRouche aus dem Jahr 1975 zu reaktivieren, daß Frieden in der südwestasiatischen Region nur durch massive wirtschaftliche Entwicklung erreicht werden kann“.

Deshalb rief Zepp-LaRouche dazu auf, das Video über den Oasenplan sofort und so weit wie möglich zu verbreiten. Das sei der beste Weg, um diese Krise zu einem Wendepunkt auf dem Weg zu einer neuen internationalen Sicherheits- und Entwicklungsarchitektur für die ganze Welt zu machen.

Das Video über den Oasenplan in deutscher Übersetzung sowie eine Petition zur Unterstützung des Plans finden Sie auf der Internetseite des Schiller-Instituts:

Petition: Unterstützung des LaRouche-Oasenplans für Frieden und Entwicklung in Südwestasien

  • 1. Im Fall LaGrand bemühte sich Deutschland vergeblich, ein Todesurteil gegen zwei deutsche Staatsbürger in den USA zu verhindern.